Alles Geschichte! 5, Schulbuch

3000 v. Chr. 2000 v. Chr. 1000 v. Chr. Jahr 0 1000 128 Unterscheidung der Stände durch Funktion Das Modell der Funktionsstände sieht eine Dreiteilung der Gesellschaft vor. Der Stand der Laiinnen und Laien ließ sich grob in „miles“ (Ritter) und „rustici“ (Bauern) teilen. Jeder dieser Stände hatte in der Theorie seine Aufgaben, deren Erfüllung für die Erhaltung aller notwendig waren. Bischof Adalbero von Laon um 1025 über die Stände Dreigeteilt ist das Haus Gottes: die einen beten, die anderen kämpfen, die dritten arbeiten. Es gibt nur diese drei Gruppen, eine weitere Teilung gibt es nicht. Durch die Pflicht des einen Teils können die anderen sich ihren Aufgaben widmen, und durch die jeweiligen Pflichten ist allen gedient. M2 Zit. nach: Weinfurter: Canossa, 2006, S. 75. Den ersten Stand, jenen der Kleriker, bildeten Geistliche wie Bischöfe und Priester sowie Mönche und Nonnen. Die Angehörigen eines Standes sollten lediglich der für sie bestimmten Tätigkeit nachgehen. So sollten Geistliche nicht am Feld arbeiten, sondern für das Seelenheil der anderen beten und Sakramente spenden. Sie gingen der höchsten Tätigkeit nach, wodurch sie von den anderen Gehorsam einfordern konnten. Daraus lässt sich der Führungsanspruch der mittelalterlichen Päpste gegenüber Fürsten und Königen bzw. Kaisern ableiten. M3 Christus und die drei Stände, Holzschnitt, 15. Jh. Zum zweiten Stand, den Kämpfenden, zählten Adel, Ministeriale und Ritter. Ihre Aufgabe war es, die Arbeitenden, die Geistlichen und die Kirchen zu beschützen. Den dritten Stand, welchem der Großteil der Bevölkerung angehörte, bildeten Bäuerinnen und Bauern, Mägde und Knechte sowie Handwerker/innen, also vorwiegend Unfreie. Die Zugehörigkeit zu einem Stand wurde durch Kleiderordnungen und standesgemäßes Verhalten sichtbar gemacht. So war das Tragen bunter Kleidung ein Privileg des Adels. Unterscheidungen innerhalb der Stände Während sich für den ländlichen Raum diese Einteilung anbot, gab es in den Städten eine andere gesellschaftliche Struktur. Grundsätzlich waren die Stadtbewohner/innen Freie, wenn es auch innerhalb der Städte soziale und rechtliche Unterschiede gab (s. S. 125–126). Adalbero von Laon (M2) unterschied innerhalb der Stände nicht hierarchisch, sondern nach ihren Aufgaben. Ab dem 9. Jh. und mit der funktionalen gesellschaftlichen Gliederung im 12. Jh. grenzten sich auch bei den Angehörigen des Adels Gruppen voneinander ab (s. S. 116). Die Familie als engste Formder Gemeinschaft Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stand war ein Mensch einer Familie zugehörig. Der Familienbegriff im Mittelalter war ähnlich dem der römischen Antike weiter gefasst als der heutige. Zur „familia“ zählten alle in einem Haushalt lebenden Personen: Eheleute, Kinder, Großeltern und Verwandte, aber auch die im Haushalt oder am Hof Arbeitenden (Gesinde) und Gäste. Der Vater besaß die „munt“ (Schutzgewalt) über alle in der Hausgemeinschaft Lebenden. Über diese engere Familie hinaus existierte eine Art Großfamilie als sozialer Verband, der den Mitgliedern Schutz und Hilfe bot. Dieser „Sippe“ gehörten weitere Verwandte und Getreue an. Wurde jemand wegen eines Vergehens geächtet, verlor er den Schutz und wurde aus der Familie, Sippe oder auch Dorfgemeinschaft ausgestoßen. Jetzt bist du dran: 1. Beschreibe die wesentlichen Kriterien, die im Mittelalter zur Unterscheidung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen verwendet wurden (Autorentext und M2). 2. Vergleiche M1 und M3 hinsichtlich ihrer Aussage. Nimm Stellung dazu, ob sich in M3 eine religiöse Rechtfertigung der Ständelehre erkennen lässt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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