3000 v. Chr. 2000 v. Chr. 1000 v. Chr. Jahr 0 1000 106 2.6 Papst und Kaiser – kirchliche und weltliche Macht Im Mittelalter bot der Kirchenstaat den Päpsten ein eigenes Herrschaftsgebiet. Die Macht des Papstes war allerdings nicht absolut: Ein Papst brauchte die Schutzmacht des Kaisers, um sich gegen lokale Machthaber zu behaupten. Im Gegenzug brauchte jeder Kaiser den Papst, um seine Herrschaft zu bestätigen. Somit waren sie voneinander abhängig, kontrollierten aber einander auch. M1 Die geistliche und die kirchliche Macht. Darstellung im Heidelberger Sachsenspiegel, um 1300 Ab dem Frühmittelalter waren der Kirche weltliche Aufgaben (z. B. in den Bereichen Bildung und Verwaltung) übertragen worden. Ottonen und Salier verstärkten im Heiligen Römischen Reich die Verflechtung kirchlicher und weltlicher Macht: Kirchen, Klöster und Stifte auf dem Gebiet des HRR standen in einer Abhängigkeitsbeziehung zum König. Die kirchlichen Oberhäupter einzelner Gebiete hatten eine Vielzahl weltlicher Aufgaben. Der König musste seinerseits eng mit den Geistlichen zusammenarbeiten und achtete daher bei der Besetzung darauf, ihm gewogene Personen einzusetzen (s. S. 105). Die Klosterreform von Cluny Im 9. Jh. kam es innerhalb des Mönchswesens zu Missständen, die oft darauf beruhten, dass die jeweiligen Klöster von weltlichen Adeligen gegründet worden waren und die Ernennung von Äbtissinnen und Äbten durch eben jene adeligen Gründerfamilien erfolgte, ohne dass man darauf achtete, ob diese Personen für ihre Aufgaben geeignet waren. Mit der Gründung des Klosters in Cluny 910 kam es im Zuge der cluniazensischen Reform zu einer Hinwendung zum Ursprungsgedanken des Klosterlebens. Man lebte nach den Benediktinerregeln der Abgeschiedenheit, Armut und Arbeit (s. S. 98). In Anlehnung daran kam es 1098 zur Gründung des Zisterzienserordens. Die Ordensgemeinschaften wollten von der weltlichen Macht wirtschaftlich unabhängig werden und errichteten daher Klöster mit einem eigenen Wirtschaftsbereich. Die Macht des Kaisers Bis ins 11. Jh. war der Papst sowohl Bischof von Rom als auch Statthalter des Kaisers in Rom. Der Kaiser war somit formell auch der Herrscher über die Christenheit, Bischöfe wurden vom Kaiser bestellt. Es wurden daher nur engste Vertraute des Kaisers eingesetzt, Treue ihm gegenüber war für den Kaiser wichtiger als die Eignung für das geistliche Amt. Gesalbt durch den Papst, war der Kaiser auch mit geistlichen Kompetenzen ausgestattet. Aufgrund ihrer hohen Bildung und durch den Besitz großer Bibliotheken hatten Geistliche, Äbtissinnen und Äbte allerdings ihrerseits ebenfalls eine wichtige Position innerhalb des geistlich-weltlichen Herrschaftsgeflechts. Der Investiturstreit Die enge Verbindung zwischen Kirche und weltlicher Herrschaft zeigte sich auch bei der Bestellung der geistlichen Würdenträger. Der König übergab dem Bischof Stab und Ring, als Insignien des Amtes und Zeichen der mit dem Amt verbundenen Grundherrschaft. Der Bischof wurde also für ein Kirchenamt eingesetzt („investiert“) und gleichzeitig mit weltlichen Rechten und Pflichten (Regalien) ausgestattet. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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