3000 v. Chr. 2000 v. Chr. 1000 v. Chr. Jahr 0 1000 104 2.5 Das Heilige Römische Reich Die Auflösung des Frankenreiches bedeutete eine veränderte politische Landschaft in Europa, die neue Herrschaftsbereiche umfasste. Aus dem östlichen Teil des Frankenreiches bildete sich das bedeutende Heilige Römische Reich Deutscher Nation (HRR), auch Römisch-deutsches Reich bezeichnet. Der Ursprung des Namens, auch des Zusatzes „Deutscher Nation“, ist unbekannt. Er tauchte im 11. Jh. auf und wurde als offizielle Bezeichnung üblich, von den Bewohnerinnen und Bewohnern jedoch nie verwendet. In der modernen Geschichtsschreibung wird der Begriff „Römisch-deutsches Reich“ verwendet. „Deutsch“ bezieht sich auf den überwiegend deutschsprachigen Teil der Bevölkerung. „Römisch“ zeigt an, dass sich die Herrscher als Nachfolger der Kaiser des Imperium Romanum sahen. Dies sollte die Herrschaft legitimieren, genauso wie die Vorstellung, dass ein Kaiser jeweils von Gottes Gnaden regiere (s. S. 96–97). M i t t e l m e e r Nordsee Adria Ostsee Kgr. Polen Schlesien Venedig Pommern Burgund Kgr. Ungarn Serbien Kgr. Sizilien Sardinien Korsika Balearen Sizilien Kgr. Frankreich Kgr. Dänemark Galizien Köln Aachen Straßburg Mainz Paris Mailand Genua Venedig Salzburg Regensburg Augsburg Prag Krakau Warschau Wien St. Gallen Rom Neapel Palermo Heiliges Römisches Reich Kirchenstaat 0 250 500 km M1 Das Heilige Römische Reich um 1200 Die hierarchische Ordnung imHRR Das Römisch-deutsche Reich im Mittelalter verstand sich als ein Verbund mehrerer überwiegend deutschsprachiger Gebiete, die durch die Person eines gemeinsamen Herrschers, eines Kaisers, vereint wurden. Der Kaiser bildete die Spitze des Verbundes, er hatte die höchste Herrschaftsgewalt. Unter ihm standen viele andere Herrschende (Reichsstände), die ihrerseits ein Gebiet innerhalb des Reichsverbandes beherrschten: Kurfürsten, Fürsten, Grafen. Besonders mächtig waren die Habsburger, die ab 1273 – beginnend mit Rudolf I. – den Kaiser stellten. Jeder der Reichsstände konnte innerhalb des Reiches in seinem Gebiet autonom regieren. Diese Strukturen veränderten sich allerdings im Laufe der langen Geschichte des Römisch-deutschen Reiches. Ottonen, Salier, Staufer Den Beginn des Heiligen Römischen Reiches kann man im 10. Jh. festlegen, mit der Wahl Heinrich I. (919) aus dem Geschlecht der Ottonen. 921 wurde die Gleichberechtigung des ostfränkischen Königs (HRR) und des westfränkischen Königs (Frankreich) vertraglich geregelt. Nachfolger Heinrichs I. war sein Sohn Otto I. Unter ihm wurde die „Unteilbarkeit des Reiches“ festgelegt, vermutlich als Lehre aus der Teilung des Reiches Karls des Großen (s. S. 103), die die Teilgebiete politisch und wirtschaftlich geschwächt hatte. 962 wurde Otto I. vom Papst zum Römischen Kaiser gekrönt. Dieser Titel blieb bis in die frühe Neuzeit dem deutschen König vorbehalten. Als 1024 der letzte Ottone Heinrich II. kinderlos starb, wurde der Salier Konrad II. zum Kaiser gewählt. Die Dynastie der Salier herrschte bis 1125. Unter ihr kam das Herzogtum Burgund zum Römisch-deutschen Reich. Auf die Salier folgten Kaiser aus dem Geschlecht der Staufer (bis 1254). Die Kurfürsten (Königswähler) und die Goldene Bulle Im Hochmittelalter konnten mehrere Fürsten ihre Macht ausbauen. Sie bildeten eine mächtige Einheit, ausgestattet mit Privilegien und gemeinsamen Rechten. 1365, unter Kaiser Karl IV., wurde schließlich schriftlich festgelegt, dass die Königsnachfolge zukünftig mittels Wahl (= kur, kure; wählen = küren) durch sieben Fürsten geregelt werden sollte. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Könige von einer nicht näher bestimmten Versammlung von Fürsten gewählt worden – die Könige entstammten meist einer Herrscherfamilie. Nun wurden die Privilegien und Aufgaben der „Königswähler“, d. h. der sieben Kurfürsten, im Rechtsdokument der Goldenen Bulle festgeschrieben. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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