Bausteine Geschichte 3, Arbeitsheft

61 Wie wird gewählt? ARBEITSWISSEN/Lexikon Briefwahl Personen, die am Wahltag nicht persönlich ihre Stimme im Wahllokal abgeben können (Urlaub, Krankheit …), haben die Möglichkeit, bei der Gemeinde eine Wahlkarte zu beantragen. Diese wird dann ausgefüllt per Post an die zuständige Wahlbehörde geschickt. „Regierungsform“ Alleinregierung: Die Regierung wird nur von einer Partei gebildet. Diese hat mehr als 50 % der Mandate. Koalition: Zwei oder mehrere Parteien bilden die Regierung. Es gibt verschiedene Arten von Koalitionen, je nachdem, wie viele Parteien zusammenarbeiten. Große Koalition: Die zwei größten Parteien arbeiten zusammen. Kleine Koalition: Die größte Partei arbeitet mit einer oder mehreren kleinen Parteien zusammen oder mehrere Parteien arbeiten ohne die größte Partei zusammen. Konzentrationsregierung: Alle gewählten Parteien arbeiten in der Regierung zusammen. Wahl Das österreichische Wahlrecht garantiert folgende Wahlgrundsätze: Allgemeines Wahlrecht: Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben das Recht zu wählen. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Gemeinderatswahlen dürfen auch EU-Bürgerinnen und -Bürger wählen. Voraussetzung ist, dass sie in der betreffenden Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Freies Wahlrecht: Die Stimmabgabe muss frei von Zwang sein und keine wahlwerbende Partei darf benachteiligt werden. Gleiches Wahlrecht: Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme und jede Stimme hat den gleichen Einfluss auf das Ergebnis. Geheimes Wahlrecht: Bei der Stimmabgabe darf für niemanden erkennbar sein, was gewählt wurde. Persönliches Wahlrecht: Die Stimmabgabe muss persönlich ausgeführt werden. Wählerinnen- und Wählerliste (Wahlverzeichnis) Alle Wählerinnen und Wähler sind in einer Liste eingetragen, damit die Wahlbehörden bei der Wahl wissen, wer wählen darf. Diese Verzeichnisse werden rechtzeitig vor der Wahl in den Gemeindeämtern aufgelegt. Wahllokal Wahllokale sind meist in einer Schule, im Gemeindeamt oder in einem anderen öffentlichen Gebäude untergebracht. Im Wahllokal sind Wahlzellen aufgestellt, in denen man den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann. Im Wahllokal sitzen die Mitglieder der Wahlbehörde. Das sind die Wahlleiterin oder der Wahlleiter, bis zu sechs Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer und die Wahlzeuginnen und Wahlzeugen (jede wahlwerbende Partei kann bis zu zwei Personen schicken). Wahlvorschlag Ein Wahlvorschlag ist eine Liste von Personen, die Abgeordnete, Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte, Bürgermeisterin oder Bürgermeister werden möchten. Dieser Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten unterstützt werden. POLITISCHE BILDUNG zu Bausteine 3: Seiten 120–125 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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