UNRUHIGE ZEITEN 39 AH S. 19 Der britische König Charles III. bei der Parlamentseröffnung (Foto, 2023, London) Bei der Thronrede liest der König als Staatsoberhaupt das Regierungsprogramm vor. Er ernennt die Premierministerin oder den Premierminister und auch die von der Regierungsspitze vorgeschlagenen Mitglieder der Regierung. Das britische Staatsoberhaupt berät sich mit der Regierungsspitze, hat aber keine politische Entscheidungsgewalt. 4 Lexikon England/Großbritannien Bis zum Jahr 1707 spricht man vom Königreich England. Von Großbritannien (England, Schottland, Wales, Nordirland) spricht man ab dem Jahr 1707. Ministerinnen/Minister Sie sind Mitglieder der Regierung und leiten jeweils ein bestimmtes Aufgabengebiet, beispielsweise Verkehr, Unterricht, Kunst … Monarchin/Monarch/Monarchie Monarchin/Monarch bedeutet Alleinherrscherin/ Alleinherrscher. Eine Monarchie ist eine Staatsform, oft mit einer Kaiserin/einem Kaiser oder einer Königin/ einem König als Staatsoberhaupt. Parlament Meist bezeichnet man mit dem Parlament das Gebäude, in dem die Volksvertretung tagt. Es ist nicht immer möglich, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner eines Staates über ein Gesetz abstimmen. Deshalb werden vom Volk für eine bestimmte Zeit Abgeordnete (Vertreterinnen und Vertreter) gewählt. Sie beraten und beschließen die Gesetze. AUFGABEN 1 Nenne die gesellschaftliche Zugehörigkeit der Mitglieder des Oberhauses und des Unterhauses des englischen Parlaments seit dem Mittelalter. A 2 Zähle auf, wer im 17. Jahrhundert in Großbritannien wählen durfte. 2 3 Erkläre den Begriff der „parlamentarischen Monarchie“ mit eigenen Worten. B–C 4 4 Vergleiche die Bestimmungen der „Bill of Rights“ aus 3 mit den Ideen der Aufklärung auf Seite 30/31 und der Magna Carta aus. Erstelle dazu eine Tabelle nach folgendem Muster. 1 Bill of Rights Ideen der Aufklärung Magna Carta Gesetze Steuern 5 Stelle fest, welche Rechte und Aufgaben das Staatsoberhaupt Großbritanniens heute noch hat. C 4 6 Analysiere, ob die Szene in der Darstellung in 1 so stattgefunden hat. Zusatzmaterial 93ir3m Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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