Bausteine Geschichte 3, Schulbuch

27 Aufbruch in die Neuzeit AH S.13–14 Durch die Art und Weise, wie Personen in Filmen dargestellt werden, können sie uns sympathisch oder unsympathisch erscheinen. Interpretiere die unten angegebenen Szenen aus dem Film „Luther“ von 2003 nach der Methode „Filmausschnitte interpretieren“ auf Seite 131. In der folgenden Tabelle sind zwei Personen angegeben. Sie treten in bestimmten Szenen des Films auf. Welche Mittel werden eingesetzt, um die handelnden Personen sympathisch oder unsympathisch erscheinen zu lassen? (Pressefoto, 2003) 3 Liebe und Ehe in der Neuzeit Bei adeligen und reichen Familien war die Ehe dazu da, Macht, Einfluss und Reichtum der Familien zu sichern und zu vergrößern. Die Eheleute kannten sich vor der Hochzeit oft gar nicht. Liebe hatte für eine Ehe keine Bedeutung. Eheleute sollten ohne Streit wirtschaftlich erfolgreich zusammenarbeiten. Sie sollten einander treu sein, Kinder bekommen und diese entsprechend ihrem Stand und ihrer Religion erziehen. Die Ehe war bis in das 12. Jahrhundert nur ein privater Vertrag. Erst dann mussten die Brautleute in der Kirche heiraten und mit der Ehe einverstanden sein. Ab dem 18. Jahrhundert setzte sich langsam die romantische Idee durch, dass Liebe der Grund für eine Ehe sein sollte. Über die Ehe und Liebe in der armen Bevölkerung wissen wir wenig, da es dazu kaum Quellen gibt. Unverheiratete Mütter und uneheliche Kinder wurden verachtet. Väter mit unehelichen Kindern hatten dagegen wenig Probleme. 4 Johann Tetzel 00.31–00.36 Martin Luther 00.36–00.40 a) Prüfe den Text nach der Methode „Sachtexte verstehen“ auf Seite 130. Nimm dann Stellung: Gibt es Dinge, die dir besonders auffallen? Wie bewertest du die geschichtliche Entwicklung? b) Interpretiere das Bild nach der Methode „Bilder lesen“ auf Seite 130. Stelle dir vor, du bist die Braut oder der Bräutigam. Verfasse einen kurzen Brief an eine gute Freundin oder einen guten Freund, wie es dir bei diesem Zusammentreffen gegangen ist. Der Heiratsvertrag (Gemälde, Abraham Bosse, 1633) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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