Bausteine Geschichte 3, Schulbuch

18 Verfolgung und Bestrafung … … am Beginn der Neuzeit Reicht der Verdacht? In jeder Gesellschaft gibt es Außenseiterinnen und Außenseiter. Auch am Beginn der Neuzeit war dies der Fall. Viele Ereignisse, unter denen die Menschen litten und die sie sich nicht erklären konnten, wurden als „Strafen Gottes“ empfunden. Solche Ereignisse waren zum Beispiel Missernten, Hungersnöte und Krankheiten. Für diese Plagen* suchte man nach Schuldigen. Diesen warf man vor, mit dem Teufel verbündet zu sein. Außenseiterinnen und Außenseiter der Gesellschaft, wie Bettlerinnen und Bettler sowie Gauklerinnen und Gaukler*, gerieten in Gefahr, als Hexe oder Hexer angezeigt zu werden. Auch aus Neid und Bosheit wurden Menschen der Hexerei beschuldigt. Verurteilte verloren ihren Besitz. Es gab aber Wissenschaftler, Priester und Landesherren, die den Glauben an Hexerei ablehnten. Sie kämpften gegen die Hexenverfolgung. „Strafe muss sein!“ Im Mittelalter verhängten die Gerichte selten Gefängnisstrafen. Menschen wurden zum Beispiel mit der „Schandgeige“ am Pranger* öffentlich zum Verspotten ausgestellt. Als Körperstrafe gab es Schläge, bei Raub wurden zum Beispiel aber auch Hände abgehackt. Eine alte Strafe war die Vertreibung aus der Gemeinschaft. Als härteste Strafe gilt bis heute das Todesurteil. Mit Beginn der Neuzeit sprachen die Gerichte für die gleichen Vergehen immer öfter Gefängnisstrafen aus. Sie verurteilten Angeklagte auch zu Zwangsarbeit. Heute sollen Strafen verhindern, dass Verbrechen geschehen. Verurteilte sollen im Gefängnis aber nicht nur bestraft werden. Man möchte erreichen, dass sie nicht wieder straffällig werden. Deshalb können sie im Gefängnis zum Beispiel auch einen Beruf erlernen. A B Die Schandgeige und der Pranger* (Zwei streitende Frauen am Pranger – Szene aus einer deutschen Stadt des 15./16. Jhd., Illustr., 1929 Kulturbilder der Berliner Morgenpost) 2 Schaden verursachen – Verdacht („The history of witches and wizards“, John Ashton, 1720; „Von Hexen und bösen Weibern“, Ulrich Molitor, Holzschnitte, 1484–1489) Vor Gericht wurden Menschen beschuldigt, andere zu schädigen. Hexen oder Zauberer würden das mithilfe des Teufels tun. Heute gilt jemand als unschuldig, wenn das Gericht keine Beweise für ihre oder seine Schuld findet. Damals musste die oder der Beschuldigte ihre oder seine Unschuld selbst nachweisen. 1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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