Bausteine Geschichte 2, Schulbuch

62 Städte – eine neue Lebenswelt Um 1100 gab es in Österreich keine Städte. 300 Jahre später gab es bereits 75 Städte. Wie kam es dazu? Städte entstanden Die Bevölkerung wuchs ab dem 11. Jahrhundert in Mitteleuropa stark an. Sie brauchte daher immer mehr Nahrungsmittel und handwerkliche Produkte. Märkte entwickelten sich an Plätzen, wo viele Menschen zusammenkamen. Das war zum Beispiel in der Nähe von Burgen, Klöstern oder Flussübergängen. Auf den Märkten wurden einheimische Produkte verkauft. Manche Kaufleute boten Waren aus anderen Ländern an. Die Menschen baten Königinnen und Könige, Fürstinnen, Fürsten, Bischöfe oder Äbte um Schutz vor Feinden, vor Überfällen und Diebstählen. Dafür bezahlten sie Steuern. Manche Marktsiedlungen erhielten das Stadtrecht. „Stadtluft macht frei“ Je reicher die Menschen in den Städten wurden, desto öfter wünschten sie sich die Unabhängigkeit vom Grundherrn. Einige Städte kauften sich frei. Andere erkämpften sich ihre Unabhängigkeit. Dann verwaltete ein Stadtrat mit dem Bürgermeister an der Spitze die Stadt. Dicke Stadtmauern schützten die Bevölkerung vor Angriffen. Viele unfreie Menschen zogen vom Land in die Stadt. Hier arbeiteten sie zum Beispiel als Tagelöhnerinnen* und Tagelöhner. Wenn ihr ehemaliger Grundherr sie nicht innerhalb eines Jahres zurückrief, waren sie frei. Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner Bürgerin oder Bürger einer Stadt konnte man nur sein, wenn man ein Grundstück, ein Haus und ein Vermögen besaß. Je nach Besitz gehörten die Menschen zu städtischen Oberschicht, Mittelschicht oder Unterschicht. A B C Dürnstein, Wachau – eine Stadt in Österreich (Foto, 2022) Im Mittelalter erhielten manche Orte das Stadtrecht. Damit bekamen die Bewohnerinnen und Bewohner besondere Genehmigungen: eigene Gerichte, das Recht Münzen zu prägen oder Zoll (= Geld für die Einfuhr von Waren) zu verlangen. 1 Markt in einer mittelalterlichen Stadt (Fischmarkt, Chronik des Ulrich von Richenthal, 15. Jahrhundert) 2 „[…] Wir verbieten, Schwerter und Dolche innerhalb der Stadt zu tragen. Und so oft Leute getroffen werden, die Schwerter tragen, so oft werden sie der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen. Wenn einer [der ein Schwert trägt] kein Geld besitzt, wird ihm die Hand abgeschlagen werden. […] Wir verordnen, 2 ½ Pfund Rindfleisch für einen Schilling zu verkaufen […] Wir verordnen, dass kein Kauf außerhalb des öffentlichen Marktes stattfindet. Lotterbuben (Herumtreiber) in jeder Art halten wir fern. […]“ 3 Markt- und Gewerbeordnung der Stadt Landshut, 1256 (Auszug) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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