Bausteine Geschichte 2, Schulbuch

122 Wer die Wahl hat Es ist nicht immer leicht, die richtige Entscheidung zu treffen. Warum soll ich wählen? In einer Demokratie haben alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Recht, durch Wahlen mitzuentscheiden. In Österreich gilt das ab 16 Jahren. Wer an Wahlen nicht teilnimmt, lässt andere über sich entscheiden. Man hat dann keine Möglichkeit, die eigenen Interessen zu vertreten. Eine demokratische Wahl Für eine demokratische Wahl müssen folgende Grundsätze gelten: • Gleiches Wahlrecht: Alle Stimmen sind gleich viel wert. • Unmittelbares Wahlrecht: Eine Partei oder eine Person wird direkt gewählt. • Persönliches Wahlrecht: Niemand darf eine stellvertretende Person zur Wahl schicken. • Geheimes Wahlrecht: Niemand darf wissen, wer wen gewählt hat. • Freies Wahlrecht: Niemand darf die Wählerin oder den Wähler durch Zwang oder Druck in ihrer oder seiner Wahl beeinträchtigen. Vom Gemeinderat bis zum EU-Parlament In Österreich werden folgende Institutionen* gewählt: • Gemeinderat (alle 5 Jahre, in Kärnten, Oberösterreich und Tirol alle 6 Jahre) • Landtag* (alle 5 Jahre, in OÖ alle 6 Jahre) • Nationalrat (alle 5 Jahre) • Bundespräsident oder Bundespräsidentin (alle 6 Jahre) • Europäisches Parlament* (alle 5 Jahre) Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Staaten. Österreich ist einer davon und besteht aus neun Bundesländern und über 2 000 Gemeinden. A B C Wer regiert Österreich? (Foto, Nationalratswahlen, Wien, 2008) Alle Österreicherinnen und Österreicher ab dem 16. Lebensjahr können bei Nationalratswahlen zwischen verschiedenen Parteien und ihren Kandidatinnen und Kandidaten wählen. Spätestens nach fünf Jahren finden Neuwahlen statt. Die Abgeordneten* beraten und beschließen Gesetze. Die Mitglieder der Regierung planen die Einnahmen und Ausgaben des Staates und organisieren die Umsetzung der Gesetze. 1 Sonderfall Wien Wien ist nicht nur eine Stadtgemeinde, sondern auch ein eigenes Bundesland. Daher ist der Gemeinderat zugleich auch Landtag. Jeder der 23 Bezirke hat ein eigenes „Bezirksparlament“, die Bezirksvertretung. 3 Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit österreichischer oder EU-Staatsbürgerschaft Bezirksvertretung Bezirksvorsteherin/Bezirksvorsteher wird von der stimmenstärksten Partei ernannt Wer regiert in der Gemeinde? 2 Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit österreichischer oder EU-Staatsbürgerschaft, in Wien nur mit österreichischer Staatsbürgerschaft Gemeinderat Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister wählt in NÖ, ST, W wählen in T, S, K, OÖ, B, V Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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