38 Faschismus Jugend in der NS-Diktatur Die NS-Diktatur richtete ihre ideologische Beeinflussung und Propaganda besonders an Kinder und Jugendliche. Diese sollten möglichst früh für das NSRegime begeistert und jede Kritik am NS-Regime von Anfang an unterbunden werden. Neben den NS-Jugendorganisationen durfte es keine weiteren Vereine für Kinder und Jugendliche geben. Im Geschichtsunterricht wurde die politische Erziehung zum vorrangigen Ziel. Es wurde eine heldische Weltanschauung vermittelt, „Wehr- und Rassegedanken“ wurden planmäßig gefördert. Im Alter von 10 Jahren kamen die Buben zum „Jungvolk“ und die Mädchen zu den „Jungmädeln“. Mit 14 wechselten die Buben zur Hitlerjugend (HJ) und die Mädchen zum Bund Deutscher Mädel (BDM). Ab 1936 war eine Mitgliedschaft in diesen NS-Organisationen sogar Pflicht. Buben erhielten eine vormilitärische Ausbildung (Waffenausbildung, Marschieren etc.) als Vorbereitung auf ein mögliches späteres Soldatenleben, während Mädchen entsprechend der NS-Ideologie auf ihre Rolle als „Erhalterinnen des Volkes“ vorbereitet wurden. Propagandaplakat „Bund Deutscher Mädel“ (BDM), 1933/34 Propagandaplakat für die Hitlerjugend (HJ), 1935 Titelseite der Broschüre zur Ausstellung „Entartete Musik“ 1938 in Düsseldorf (Deutschland) O S. 46, Ü4 Jugendgruppe aus Köln (Deutschland), die den „Edelweißpiraten“ zugerechnet wird, Foto, 1944 A11 • Arbeite aus dem Gesetzestext die Bedeutung der Jugend im Deutschen Reich und die Vorstellungen über ihre Erziehung heraus. • Beurteile aus heutiger Sicht die Möglichkeiten für Jugendliche damals, individuelle Interessen entwickeln zu können. (HMK, HOK) M7 Von der Jugend hängt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1 Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitler-Jugend zusammengefaßt. § 2 Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitler-Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen. Gesetz über die Hitler-Jugend (Auszug), Reichsgesetzblatt, 1936, T. I, Nr. 113, S. 993 Viele Jugendliche waren damals von den Zeltlagern, Sport und Geländespielen, Musizieren, Gesang und Lagerfeuer der HJ-Jugend begeistert. Doch nicht alle Jugendlichen ließen sich vereinnahmen, manche verweigerten sich den NS-Erziehungsidealen wie z.B. die „Swing-Jugend“. Trotz des Verbotes hörten sie Swing-Musik, eine Form des amerikanischen Jazz, und tanzten dazu. Sie wurden verfolgt, da sie einen Lebens- und Umgangsstil pflegten, der nicht in die „Volksgemeinschaft“ passte. Zu den bekannten oppositionellen Jugendgruppen zählen die „Edelweißpiraten“. Der Begriff bezeichnet v. a. Jugendgruppen im Ruhr-Rheingebiet, besonders aus Köln. Mehrere tausend unangepasste Jugendliche, viele aus der Arbeiterklasse, versuchten sich dem Drill der „HitlerJugend“ zu entziehen. Ab 1942 wurden sie mit zunehmender Härte verfolgt. Wegen aktiver Widerstandshandlungen wurden mehrere „Edelweißpiraten“ aus Köln-Ehrenfeld 1944 ohne Gerichtsurteil öffentlich durch Gestapo und SS gehenkt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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