121 Politische Mitbestimmung Mitbestimmung im Schulgemeinschaftsausschuss In der Schule kannst du in verschiedenen Bereichen mitreden und mitbestimmen, so zum Beispiel bei der Wahl der Klassensprecherin oder des Klassensprechers am Beginn des Schuljahres. Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist gesetzlich vorgeschrieben und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (3), der Eltern (3) und ausgewählten Schülerinnen und Schülern (3) zusammen. Die Schulleitung leitet zwar die Sitzungen, ist aber selbst nicht stimmberechtigt. Der SGA trifft gemeinsam Entscheidungen über das Miteinander im Schulalltag und im Unterricht. Dazu gehören u.a. die Festlegung der Hausordnung, mehrtägiger Schulveranstaltungen, von Elternsprechtagen, der schulautonomen Tage, aber auch Fragen der Erziehung und des Unterrichts sowie eventuell notwendige Baumaßnahmen. Schüler- und Schülerinnenvertretungen Schüler- und Schülerinnenvertretungen haben eine wichtige Funktion bei schuldemokratischen Prozessen. Sie vertreten, wie der Name schon sagt, die Interessen von Schülerinnen und Schülern gegenüber der Schulleitung, den Lehrenden und den Eltern. Obwohl in den Schulen Schuldemokratie nicht immer aktiv gelebt wird, können Schülervertreterinnen und -vertreter einiges erreichen. Im Schulunterrichtsgesetz (SchUG § 58 Abs. 2) sind ihre Rechte festgehalten: Das Mitwirkungsrecht ermöglicht es der Schülerinnen- und Schülervertretung Entscheidungen der Schulleitung bzw. der Lehrerschaft zu beeinflussen. Die Handlungsspielräume reichen beispielsweise vom Recht, seine Meinung kundzutun oder dem Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen bis zur Anwesenheit der Schülerinnen- und Schülervertretung bei Konferenzen der Lehrerschaft. Das Mitentscheidungsrecht ermöglicht es u.a. in wichtigen Fragen der Erziehungsmittel, z. B. der Versetzung einer Schülerin bzw. eines Schülers, mitzubestimmen. f22x3k Informationen über die Aktionstage politische Bildung › Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist u. a. nur für den Schultyp AHS gesetzlich vorgeschrieben. Für NMS u. a. Schultypen wurde parallel dazu das Schulforum eingerichtet, das sich aus Schulleitung, Lehrer- und Elternschaft zusammensetzt, jedoch keine Mitwirkung seitens der Schülerinnen und Schüler vorsieht. › Auch am Arbeitsplatz bestehen in Österreich Mitbestimmungsmöglichkeiten. In vielen privaten und öffentlichen Betrieben können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine sog. Betriebsratswahl eine Interessensvertretung aus ihrem Kreis für einen bestimmten Zeitraum wählen. Diese vertritt die Anliegen und Interessen der Belegschaft gegenüber der Leitung. Es kann sich dabei z.B. um Fragen der Betriebsführung, der Entlohnung, der betrieblichen Ausbildung, der Einhaltung von Schutzbestimmungen bzw. um Verbesserungen am Arbeitsplatz oder auch um die Ausstattung der Aufenthaltsräume handeln. Demonstration von Schülerinnen und Schülern gegen die Abschaffung der schulautonomen Tage, Wien, Foto, 2009 A7 • Erkläre die Bedeutung von Handlungsspielräumen, die Bürgerinnen und Bürger in Form von außerparlamentarischer Mitbestimmung haben. • Erörtere die Bedeutsamkeit der gesetzlich verankerten Rechte von Schülerinnen- und Schülervertretungen innerhalb der Schuldemokratie. • Verfasse eine Meinungsrede zur Stärkung der Mitsprache von Schülerinnen und Schülern in der Schule. (AW, PSK, PHK) BASISKONZEPT – HANDLUNGSSPIELRÄUME Menschliches Handeln beeinflusst historische Entwicklungen. Für Entscheidungen bestehen oft mehrere Möglichkeiten. Handlungsspielräume bedeuten, dass bewusst oder unbewusst zwischen diesen Möglichkeiten gewählt werden kann. Auf politischer Ebene bezieht sich diese Wahl immer auch auf Normen und Werte. Gesellschaftliche und politische Entwicklungen werden demnach von Entscheidungen beeinflusst, die Menschen treffen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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