119 Politische Mitbestimmung EU – demokratische Werte und Grundrechte Österreichs Mitgliedschaft in der EU macht österreichische Staatsbürgerinnen und -bürger automatisch auch zu EU-Bürgerinnen und -bürgern. Verbunden damit haben Österreicherinnen und Österreicher innerhalb der Europäischen Union auch politische Rechte. Die Unionsbürgerschaft, die 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Kraft getreten ist, ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, aber ersetzt diese nicht. Staaten, die nicht zur EU gehören, sind sogenannte Drittstaaten. Die EU sieht sich heute u. a. auch als Wertegemeinschaft, basierend auf Werten wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte sowie der Rechtstaatlichkeit. Schon bei ihrer Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg war vorrangiges Ziel der Europäischen Gemeinschaft die Friedenssicherung. › Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist seit 2009 ein in der EU einheitlicher Grundrechtskatalog. Darin zusammengefasst sind die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte sowie die wirtschaftlichen und sozialen Rechte. 2az8vs Atlas europäischer Werte O Europäisierung, S. 105 Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention am 4.11.1950 in New York, Fotograf unbekannt Die Einhaltung des Rechts und unserer gemeinsamen europäischen Werte ist die Voraussetzung für die Bewältigung der vielen neuen Herausforderungen. […] Nur gemeinsam können wir an einem Europa arbeiten, in dem Menschenrechte, Freiheit und Respekt eine Chance haben, Respekt für Andersdenkende, für Andersliebende, für Andersaussehende, in dem Sicherheit, Wohlstand und sozialer Friede zu Hause sind. Aber wir müssen daran arbeiten. Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Rede vor dem Europäischen Parlament, 14.2.2017 A6 • Nenne Gründe, die Bundespräsident Van der Bellen in seiner Rede darlegt, die für die Einhaltung gemeinsamer europäischer Werte sprechen. • Erkläre auf Grundlage des Merktextes zum Basiskonzept „Struktur“ die Bedeutung von gemeinsamen Werten innerhalb der EU. • Formuliere Kriterien, die für dich persönlich wichtige Werte in Bezug auf das Zusammenleben von Menschen darstellen. (PMK, PSK, PUK) M7 In Österreich gibt es zahlreiche Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechte, die auch Werte der EU sind. Das Staatsgrundgesetz (StGG) von 1867 regelt neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Rechte von Staatsbürgerinnen und -bürgern. Die Menschenrechtskonvention wurde 1950 (15 Artikel) unterzeichnet, Österreich ratifizierte diese 1958. Sie ist in Österreich in der Verfassung verankert und somit Teil des geltenden Rechtssystems. In zahlreichen weiteren Gesetzen sind wesentliche Grundrechte, wie z. B. das Verbot von Diskriminierung, der Schutz der persönlichen Freiheit oder der Minderheitenschutz, fixiert. Eine wesentliche Erweiterung der Verfassung erfolgte 2011 mit der Aufnahme der Rechte von Kindern in die Verfassung. BASISKONZEPT – STRUKTUR Eine gewisse Ordnung ist die Voraussetzung und Grundlage, damit Menschen ohne Probleme und Konflikte zusammenleben können. Solche Strukturen gibt es in vielen unterschiedlichen Bereichen, wie in der Politik (Gesetze, Verfassung etc.), in der Wirtschaft (was wird produziert, was kosten die Produkte etc.) oder auch in der Gesellschaft (wie setzt sie sich zusammen, z.B. im Hinblick auf Alter, Einkommen, Staatsangehörigkeit etc.). Wir alle leben also in einem System, das einer bestimmten Ordnung unterliegt. Aber auch innerhalb dieser Strukturen kann es noch weitere Unterordnungen geben. Das sind beispielsweise kleine Gruppen mit ihren speziellen Werten und Normen, so genannte Subkulturen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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