113 Politische Mitbestimmung Politische Mitbestimmung Basiskonzepte: Handlungsspielräume | Struktur Österreich ist seit rund 100 Jahren eine demokratische Republik. Ihr wesentliches Kennzeichen ist die politische Mitbestimmung. Durch Wahlen und andere Möglichkeiten wie z.B. Volksbegehren oder Volksabstimmungen können alle Bürgerinnen und Bürger politisch mitreden und mitentscheiden. In diesem Modul setzt du dich u.a. mit den Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung auf regionaler (Gemeinde, Magistrat, Land), nationaler (Bund) und internationaler Ebene (Europäische Union) auseinander. Du beschäftigst dich u.a. mit der Entwicklung und Bedeutung von Menschen- und Kinderrechten sowie mit den demokratischen Werten und Grundrechten in der Europäischen Union. Zudem lernst du Interessensvertretungen für unterschiedliche Gruppen in der österreichischen Gesellschaft kennen. Du lernst politische Bekundungen und Forderungen zu beurteilen, eigene Anliegen oder Standpunkte darzustellen sowie politische Urteile zu fällen. m7b5yr Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 Europäische Menschenrechtskonvention 1950 Österreich ratifiziert die Europäische Menschenrechtskonvention 1958 Schaffung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 1959 Gründung von Amnesty International (Großbritannien) 1961 Gründung Österreichischer Frauenring (ÖFR) 1969 Gründung der Volksanwaltschaft in Österreich 1977 Volksabstimmung über die friedliche Nutzung der Kernkraft (Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf) 1978 Gründung von Human Rights Watch (HRW), Sitz New York, USA 1988 UNO-Konvention über die Rechte des Kindes 1989 Ratifizierung der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) in Österreich 1992 Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht 1993 Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1994 Bundesjugendvertretung (BJV), gesetzlich verankert 2001 Senkung des Wahlalters für bundesweite Wahlen in Österreich auf 16 Jahre 2007 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern 2011 Erstmalige Stimmabgabe einer Jungwählerin zur Nationalratswahl 28.9.2008, Foto, Wien Im Jahr 2007 wurde in Österreich das Wahlalter für die Teilnahme an bundesweiten Wahlen – Nationalratswahl, Bundespräsidentschaftswahl, EU-Wahl, Volksbefragung und Volksabstimmung – auf 16 Jahre gesenkt (aktives Wahlrecht). Das passive Wahlalter, also die Möglichkeit, selbst Kandidatin oder Kandidat für eine bundesweite Wahl zu sein, liegt höher. Für den Nationalrat muss man mindestens 18 Jahre und für die Bundespräsidentschaftskandidatur 35 Jahre alt sein. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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