100 Europäisierung Die Entstehung der Europäischen Union Wenn wir von „Europa“ sprechen, meinen wir damit häufig die Europäische Union (EU). Der Zusammenschluss von europäischen Staaten, die freiwillig eine Gemeinschaft bilden, reicht zurück in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Vorläuferorganisationen waren die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Gründung 1951) sowie die Europäische Gemeinschaft (EG), die 1967 entstand. Mit dem Vertrag von Maastricht, 1993, beschlossen die damaligen Mitgliedstaaten u.a. die Umbenennung in Europäische Union. Die vormals „drei Säulen der EU“ wurden 2009 durch eine klare Kompetenzverteilung zwischen EU und den Mitgliedstaaten ersetzt. Die Prinzipien der EU sind demnach: Subsidiarität – jene Bereiche, für die nicht ausschließlich die EU zuständig ist, werden auf staatlicher, regionaler oder kommunaler Ebene bearbeitet; Supranationalität – gemeinsam, überstaatlich verbindlich entscheiden; Solidarität – Unterstützung der Mitgliedstaaten, Rechtstreue (Achtung von Beschlüssen und Regeln), Kompromissbereitschaft (gemeinsam Lösungen suchen), degressive Proportionalität (kleine Staaten erhalten relativ gesehen mehr Gewicht). Für den Beitritt zur EU müssen gewisse Kriterien erfüllt werden. Viele Länder haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte für einen Beitritt entschieden, einige bewusst dagegen. Die Mitgliedstaaten geben freiwillig Teile ihrer Souveränität an die EU ab, um gemeinsam zu einer europäischen Lösung zu kommen. Man spricht dann von der sogenannten Supranationalität. Die EU-Staaten arbeiten wirtschaftlich und politisch eng zusammen, um global betrachtet mehr Einfluss zu erlangen. Demnach versteht sich die EU als Föderation, d. h. sie ist ein Zusammenschluss gleichberechtigter Staaten, die demokratisch getroffene Entscheidungen anerkennen und umsetzen. › Der Hauptsitz der EU befindet sich in Brüssel (Belgien). O Globalisierung, S. 81 EU-Abgeordnete mit Kopfhörern, um in ihrer Landessprache die Diskussionen verfolgen zu können, Foto, 2012 › Die drei Säulen der EU gemäß dem Vertrag von Maastricht, 1993: Europäische Gemeinschaft in Form einer Zollunion, des Binnenmarktes, einer gemeinsamen Agrar- und Strukturpolitik, Wirtschafts- und Währungsunion Zusammenarbeit in Außen- und Sicherheitspolitik, europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik Abstimmung in den Bereichen Justiz und innere Sicherheit, Asyl- und Einwanderungspolitik, bei den Außengrenzen, im Kampf gegen Drogensucht sowie bei der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen mt2d6q Amtssprachen der EU A3 • Wähle aus der Zeitleiste ein Ereignis zu dem du im Internet weiter recherchieren willst. Begründe deine Auswahl. • Gestaltet in der Gruppe ein Werbeprodukt (Plakat, Aufkleber, Button etc.), um ein gemeinsames Europa ins Bewusstsein zu rücken. (PUK, Kreativaufgabe) T2 Entwicklungsstufen der EU 1951 bis 1995 1951 EGKS–Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) 1958 Zusammenschluss EGKS zur EWG–Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europa der 9 1967 Zusammenschluss EGKS und EWG zur EG–Europäische Gemeinschaft, Abbau von Grenzen und Zöllen 1979 EWS-Europäische Währungssystem tritt in Kraft; erste Direktwahl des Europäischen Parlaments 1981 Griechenland tritt der EG bei (Europa der 10) 1985 Schengener Abkommen zwischen BE, DE, FR, LU, NL; Abscha ung der Grenzkontrollen 1993 Maastricht Vertrag tritt in Kraft; Gründung der EU-Europäischen Union 1995 Finnland, Österreich und Schweden treten der EU bei (Europa der 15) 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei (Europa der 9) 1986 EEA-Einheitliche Europäische Akte, Spanien und Portugal treten der EG bei (Europa der 12) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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