163 Gewalt, Gefühle und Einstellungen Rechtsstaat Merkmale eines Rechtsstaats In einem Rechtsstaat erfolgt die Ausübung staatlicher Macht nur auf Basis rechtlicher Grundlagen (z. B. Gesetze, Verordnungen). Ziele sind die Begrenzung der Staatsgewalt, die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte und der gerichtliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Somit sind die Verwaltung und die Gerichte an jene Gesetze gebunden, die durch das demokratisch gewählte Parlament beschlossen wurden. Ein Rechtsstaat ist also ein Staat, in dem nicht Willkür, sondern Recht und Gerechtigkeit herrschen. Die Gesetze gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und den Staat selbst. Die Rechtsprechung muss durch unabhängige Gerichte erfolgen. Urteile dürfen nur im Rahmen der Gesetze gefällt werden. Das Konzept der Rechtsstaatlichkeit entstand im 17. Jh. in England und berücksichtigt grundlegende Ideen der Aufklärung. In der Folge wurden die Forderungen nach dem Schutz gegen Willkür, verschiedenen Freiheitsrechten und der Gewaltenteilung auch in anderen Ländern immer lauter. Rechtsstaatlichkeit ist heute ein wesentliches Merkmal einer Demokratie. Gerichtsbarkeit In Österreich wird die Gerichtsbarkeit in folgende Bereiche unterteilt: ››Der Oberste Gerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen sind endgültig und für alle Verfahren richtungsweisend. ››Die Hauptaufgabe des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) ist es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Er ist für die Wahrung der Grundrechte zuständig und prüft, ob die im Parlament beschlossenen Gesetze der Verfassung entsprechen. ››Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gewährleistet Bürgerinnen und Bürgern den Anspruch auf die Rechtssicherheit im Umgang mit der Verwaltung. ››Beim Landesverwaltungsgericht kann gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde des Landes, z. B. der Landesregierung oder eines Gemeinderats, Beschwerde eingebracht werden. ››Das Bundesverwaltungsgericht ist für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen des Bundes zuständig, also etwa für Beschwerden gegen Bescheide bezüglich der Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe. Die österreichischen Gerichte In Öst ir die Gerichtsbarkeit n folgende B reich unterteilt: G e r i c h t s b a r k e i t ordentliche Gerichte Oberster Gerichtshof Oberlandesgericht Landesgericht Bezirksgericht Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Landesverwaltungsgerichte Bundesverwaltungsgericht Bundes nanzgericht Gerichte des ö entlichen Rechts A9 • Erkläre anhand des Schaubilds den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Österreich. • Wertet in Kleingruppen verschiedene Tageszeitungen aus: Ermittelt die Nennung unterschiedlicher Gerichte. Ordnet zu, welches Gericht für welches Verfahren zuständig ist. • Diskutiert in der Klasse über die Bedeutung des Rechtsstaates. Berücksichtigt dabei die Folgen, wenn es keinen Rechtsstaat gäbe. (PSK, PUK) T1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv
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