162 Gewalt, Gefühle und Einstellungen Rechtsverständnis Neuzeitliches Rechtsverständnis In der Frühen Neuzeit wurden Vergehen ähnlich wie im Mittelalter durch Körperstrafen (z. B. Handabhacken bei Diebstahl) geahndet. Die Vollstreckung der Strafen erfolgte zur Abschreckung öffentlich. Es gab auch Gerichtsverfahren. Geständnisse wurden dabei teilweise unter Folter erzwungen (z. B. Hexen- oder Ketzerprozesse). In der Zeit der Aufklärung wurden diese Formen der Gerichtsverfahren und Bestrafungen zunehmend kritisiert. Man war der Meinung, dass die grausamen öffentlichen Bestrafungen die Zuschauerinnen und Zuschauer gefühllos machen würden. Außerdem würden sich Verbrechen durch grausame Bestrafungen nicht verhindern lassen. Die Kritik wurde ernst genommen. Im 18. Jh. kam es zum Rückgang von Körper- oder Todesstrafen. Stattdessen wurden Gefängnisstrafen verhängt. Gefängnis Ab dem späten 16. Jh. entstanden in Europa die ersten Vorformen von Gefängnissen, die Arbeits- und Zuchthäuser. Erst im Laufe der Zeit wurden die Zuchthäuser zu Gefängnissen, in denen hauptsächlich Verbrecherinnen und Verbrecher gefangen gehalten wurden. PPRechtsverständnis: Auslegung rechtlicher Normen und Bestimmungen; wandelte sich im Laufe der Zeit O Neuzeitliche Kulturen, S. 35 ››Die Insassinnen und Insassen von Arbeits- bzw. Zuchthäusern wurden oft als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Ein Großteil von ihnen waren jedoch keine Kriminellen, sondern Mitglieder sozialer Randgruppen (z. B. Bettlerinnen und Bettler, Prostituierte). O S. 165, Ü4 Strafen und Hinrichtungsarten, aus: Tengler, Laienspiegel, Holzschnitt, 1508 A8 • Beschreibe die beiden Bilder in einigen Sätzen. • Weise den Wandel des Rechtsverständnisses in der Neuzeit mithilfe der Bildquellen nach. • Nimm zu den Veränderungen Stellung. (HMK) Häftlinge beim Rundgang (vorne) und Arbeit in der Tretmühle (hinten), Gefängnis in London, Holzstich, um 1850 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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