127 Wahlen und Wählen Allgemeines Männerwahlrecht 1907 Erst 1907 kam es zur Einführung des allgemeinen, direkten und gleichen Wahlrechts für Männer ab 24 Jahren. Nach den Regeln dieser neuen Wahlrechtsbestimmung wurden zwei Wahlen durchgeführt: 1907 und 1911. Frauenwahlrecht Die 1848 beschlossene Wahlordnung schloss Frauen von der Wahl nicht aus. Sie konnten aber dennoch nicht für den konstituierenden Reichstag wählen, da ihnen die dafür nötige wirtschaftliche und soziale Eigenständigkeit abgesprochen wurde. Auch 1861 wurden sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Einige Frauen hatten aufgrund ihres Vermögens das Recht zu wählen. Allerdings wurden sie in der Praxis vielfach daran gehindert, beispielsweise indem ihnen verboten wurde, das Wahllokal zu betreten. 1907 wurden Frauen durch die Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts von den Wahlen ganz ausgeschlossen. Nach dem Ersten Weltkrieg endete die Monarchie. Am 12. November 1918 wurde das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich erlassen. Darin hieß es in Artikel 9: Eröffnung des Reichsrates, Foto, 1907 ››Das Wahlrecht war eine wichtige Forderung der Ersten Frauenbewegung. In Großbritannien und den USA setzten sich die Suffragetten (engl./franz. „suffrage“ = „Wahlrecht“) zu Beginn des 20. Jh. für dieses Recht ein. O Gewalt, Gefühle und Einstellungen, S. 159 PPDeutschösterreich: Staatsbezeichnung 1918–1920, weil man sich Deutschland anschließen wollte; das wurde im Friedensvertrag von St. Germain verboten Abgeordnete der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei bei der ersten Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung, Foto, 1919 (Wien) PPaktives Wahlrecht: Recht, wählen zu dürfen PPpassives Wahlrecht: Recht, gewählt zu werden Die Wahlordnung […] beruht auf der Verhältniswahl und dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts. Art. 9, StGBl. 5/1918 1919 wurden bei den ersten Wahlen nach Ausrufung der Republik neben 151 Männern acht Frauen in die Konstituierende Nationalversammlung gewählt: Anna Boschek, Emmy Freundlich, Adelheid Popp, Gabriele Proft, Therese Schlesinger, Amalie Seidel und Marie Tusch von der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und Hildegard Burjan von der Christlichsozialen Partei. Wahlrecht in Österreich heute Heute sind in Österreich alle Staatsbürgerinnen und -bürger ab Erreichung des Wahlalters wahlberechtigt, wenn sie nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Das aktive Wahlrecht erhält man seit 2007 für alle Wahlen im Alter von 16 Jahren. Das passive Wahlrecht erhält man mit 18 Jahren, außer für die Bundespräsidentschaftswahl: Hier muss man für eine Kandidatur am Wahltag mindestens 35 Jahre alt sein. Zusätzlich haben EU-Bürgerinnen und -Bürger bei den Wahlen zum EU-Parlament sowie zum Gemeinderat bzw. zur Gemeindevertretung das aktive und passive Wahlrecht. Wahlrecht weltweit Nicht überall ist das Wahlrecht so wie in Österreich geregelt. Beispielsweise gilt in vielen Staaten ein Wahlalter von 18 Jahren. Es gibt aber auch viele Staaten auf der Welt, wo das Wahlrecht eingeschränkt ist. Auch die historische Entwicklung des Wahlrechts unterscheidet sich von Staat zu Staat. Weltweit zum ersten Mal wurde das Frauenwahlrecht 1893 in Neuseeland eingeführt, in Finnland 1906, in der Schweiz hingegen erst 1971. A8 • Recherchiere im Internet Staaten, in denen das Wahlrecht derzeit eingeschränkt ist. • Diskutiert in der Klasse über die Bedeutung des allgemeinen Wahlrechts. (PMK, PUK) T1 T2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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