querdenken 2, Schulbuch

76 Herrschaftsformen Monarchie Wahl und Erbmonarchie Monarchinnen und Monarchen, meist Adelige, können auf Lebenszeit gewählt werden oder ihre Funktion erben. In der Antike wählten z. B. germanische oder keltische Stämme ihre Anführer. Auch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war eine Wahlmonarchie. Heute gibt es diese Form noch im Vatikan, in Kambodscha, Malaysia und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ab dem Spätmittelalter wurden in Europa Erbmonarchien immer häufiger. Der Herrschaftsanspruch wurde meist auf göttliche Bestimmung zurückgeführt. Die Herrschaft ging in der Regel auf den ältesten Sohn über. Wenn ein Monarch keinen Sohn hatte oder überhaupt kinderlos blieb, wurde ein naher männlicher Verwandter Thronfolger. Bei unklarer Erbfolge kam es oft zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Der Österreichische Erbfolgekrieg (1740–1748) brach aus, als Maria Theresia nach dem Tod ihres Vaters Kaiser Karl VI. auf den österreichischen Erzherzogsthron nachfolgte. Dass Töchter die Thronfolge antreten, ist bis heute nicht immer selbstverständlich. Problemlos möglich ist dies etwa in den Niederlanden, Schweden oder dem Vereinigten Königreich. Formen der Monarchie Im Europa der Neuzeit bildeten sich drei Hauptformen heraus: Absolute Monarchie: Monarchinnen und Monarchen beanspruchen die alleinige Staatsgewalt (z. B. Frankreich unter Ludwig XIV. im 17. Jh.; heute: in Brunei, Saudi-Arabien, Swasiland). Konstitutionelle Monarchie: Die Macht von Monarchinnen und Monarchen ist durch eine Verfassung (Konstitution) begrenzt. Die Regierung wird von der Monarchin bzw. vom Monarchen eingesetzt und kann von dieser bzw. diesem auch abgesetzt werden (z. B. Monaco, Fürstentum Liechtenstein). Parlamentarische Monarchie: Monarchinnen und Monarchen haben geringen Einfluss auf die Staatsgeschäfte. Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt. Monarchinnen und Monarchen haben meist nur noch repräsentative Aufgaben (z. B. heute in Belgien, Spanien, Japan). PPHeiliges Römisches Reich: Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römischdeutschen Kaiser ab dem 10. Jh. bis 1806; der Name zeigt den Anspruch der Herrschenden, die Tradition des Römischen Reichs fortzusetzen und ihre Herrschaft als Wille Gottes zu bekräftigen; ab dem 15. Jh. kam der Zusatz „Deutscher Nation“ hinzu Maria Theresia und Familie, Gemälde, 18. Jh., Heeresgeschichtliches Museum (Wien) ››Für das Übernehmen der Aufgaben eines Staatsoberhauptes gibt es keine Altersbeschränkung. Immer wieder kamen Kinder auf den Thron (z. B. der erst zweijährige Puyi, der 1908 Kaiser von China wurde). ››Die Herrschaftsgebiete von Monarchinnen und Monarchen können unterschiedlich groß sein. Sie werden je nach Titel ihres Staatsoberhauptes benannt (z. B. Herzogtum, Fürstentum, Königreich, Kaiserreich, Sultanat, Emirat). O S. 85, Ü3 M4 A4 • Erkläre die Karte mithilfe der Legende in eigenen Worten. • Wähle eine Form der Monarchie aus und beurteile mithilfe des Basiskonzepts „Handlungsspielräume“ (S. 74) die Möglichkeiten der Bevölkerung. (HMK) Monarchien heute (Stand: 2020) 0 3300 6600 9900 km parlamentarische Monarchie konstitutionelle Monarchie absolute Monarchie Staatsgrenzen 0 3300 parlamentarische Monarchie konstitutionelle Monarchie absolute Monarchie Staatsgrenzen 0 3300 6600 9900 km parl mentarische Monarchi konstitutionelle Mo archie absolute Monarc i Staatsgrenzen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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