querdenken 2, Schulbuch

151 Menschenrechte Übungsteil Widerstand gegen Sklaverei O Seite 146 Sklavinnen und Sklaven haben sich immer wieder gegen die Unterdrückung ihrer Rechte gewehrt. ­ • Formuliere kurze Forderungen, die möglicherweise gestellt wurden, um ihre Lage zu verbessern. (AW) Ausbeutung heute O Seite 149 Nach dem Besuch einer Fabrik in Traiskirchen (Niederösterreich) war Kaiser Joseph II. entsetzt über die dort vorherrschenden Zustände. Daraufhin wurden folgende Mindeststandards (s. Kasten unten) für die Beschäftigung von Kindern in Fabriken eingeführt. • Fasse die 1786 formulierten Bestimmungen in eigenen Worten zusammen. • Erläutere mögliche Folgen der beschriebenen Lebensumstände für das spätere Leben der Kinder. • Beurteile die Lage der Kinder in den Fabriken aus heutiger Sicht. (PUK, M7) Ü3 Ü4 1. Müssen die Mädchen und Knaben in den Schlafzimmern gänzliche abgesondert werden. 2. Muß in einem Bette niemals mehr als ein Kind liegen, und nicht, wie es bisher auch geschehen ist, 4 auch 5 zusammengelegt werden. 3. Sind die Kinder alle Wochen wenigstens einmal durch Waschen und Kämmen am Leib zu reinigen und säubern. 4. Müssen den Kindern alle 8 Tage neu gewaschene Wäsche, Hemden etc. gegeben werden. 5. Allmonatlich müssen die Bettstätten gereinigt und die Bettwäsche mit neu gewaschener gewechselt werden. 6. Zweimal des Jahres jedoch im Frühjahr und Herbst hat der Kreisphysikus [Arzt] diese Kinder zu visitieren und das nöthige zu veranlassen. 7. Haben über alle oben stehenden Punkte die Ortsobrigkeiten und die betreffenden Seelsorger die Aufsicht und Obacht zu tragen, und darüber vierteljährig unter eigener Dafürhaftung den Bericht zu erstatten. In dieser Gemäßheit hat die Regierung alsobald die Anwendung […] überhaupt dahin zu treffen, dass auf die nämliche Art in allen anderen Fabriken, wo Kinder sind, über die Reinlichkeit derselben und den daraus folgenden Gesundheitszustand fleißig nachgesehen und sorgfältig darauf gehalten werde […]. Schreiben Josephs II., 20. November 1786 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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