147 Menschenrechte Leibeigenschaft und Hörigkeit Neben Sklavinnen und Sklaven waren auch Leibeigene und Hörige zur Zeit des Mittelalters nicht frei. Sie durften über ihr Leben nicht alleine bestimmen. Im Unterschied zu Sklavinnen und Sklaven hatten Leibeigene und Hörige aber bestimmte Rechte. Sie konnten beispielsweise bewegliche Güter (z. B. Ernteerträge, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung) besitzen, aber keinen Grund und Boden. Dieser gehörte im europäischen Mittelalter meist einem Adeligen oder der katholischen Kirche. Es gab nur wenige freie Bauern, die entweder eigenes Land besaßen oder es von Grundherren pachteten. Sie zahlten dafür Steuern und mussten Kriegsdienst leisten. Pflichten von Leibeigenen und Hörigen Leibeigene lebten am Gutshof des Grundherrn (Fronhof) und bewirtschafteten dessen Land. Sie konnten nur mit seiner Genehmigung heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit. Hörige bewirtschafteten den Grund und Boden des Grundherrn zu ihrem eigenen Nutzen. Dafür mussten sie ihm Abgaben liefern (Zehent) und ihm in verschiedenen Bereichen helfen (Frondienste). An bestimmten Tagen im Jahr mussten sie zum Beispiel auf dem Fronhof Äcker oder Gemüsegärten pflegen. Da dies oft zur Saat- oder Erntezeit erfolgen sollte, stellten die Frondienste ein großes Problem für die Bauern und ihre Familien dar. In dieser Zeit konnten sie sich nämlich nicht um die eigenen Felder kümmern. Die Lieferungen an den Fronhof bestanden unter anderem aus einem Teil ihrer Ernten, aus Tieren und aus handwerklichen Erzeugnissen (z. B. Stoffen). Mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft wurden diese Naturalabgaben oft in Geldabgaben umgewandelt. Die genauen Regelungen waren von Region zu Region sehr verschieden. ››Der Begriff der Leibeigenschaft wurde im Hochmittelalter geprägt, um diese Form der Abhängigkeit von der Sklaverei zu unterscheiden. ››In der Praxis verschwammen die Grenzen zwischen Leibeigenschaft und Hörigkeit oft. Im Raum des heutigen Österreich gab es im späten Mittelalter kaum noch Leibeigene. ››Personen konnten in die Abhängigkeit von anderen geraten, wenn sie ihre Schulden nicht mehr bezahlen konnten. Dies wird als „Schuldknechtschaft“ bezeichnet. O Mittelalter, S. 105 ››Im Raum des heutigen Österreich wurde die bäuerliche Abhängigkeit 1848 beendet. Pflügen fremden Ackerlands, Ausschnitt aus dem „Sachsenspiegel“, Buchmalerei, um 1300/1315 Ablieferung des Zehnten, nachkol. Holzschnitt, um 1520 M1 A8 • Beschreibe eine der beiden Darstellungen in eigenen Worten. • Analysiere, inwiefern diese eine Ausbeutung der Bauern zeigen. • Stelle in einer eigenen Zeichnung eine typische Szene im Leben eines freien Bauern dar. (HMK) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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