Vielfach Deutsch 2, Arbeitsheft [Prüfauflage]

Lies den Brief des Direktors. Verfasse danach eine Antwort , in der du deine Entscheidung begründest (insgesamt rund 150 Wörter). Beachte dabei die Hinweise unten. Vorgangsweise Gliedere deine Antwort in Einstieg, Hauptteil und Schluss. Begründe im Hauptteil deine Meinung mit Argumenten. Du kannst auch welche aus den Texten in Übung 1 oder 5 verwenden. Formuliere aber in eigenen Worten. Drücke deine Meinung sprachlich abwechslungsreich aus. Antworte auf alle im E-Mail gestellten Fragen. PLUS: Dich ärgert, dass heuer die Unverbindliche Übung Ballspiel nicht mehr angeboten wurde. Fordere den Direktor höflich auf, diese im kommenden Schuljahr wieder einzuführen. Überarbeite deinen Text mit der Checkliste auf S. 137 im Sprachbuch. Verfasse eine weitere Antwort auf den Brief des Direktors (Übung 21). Entscheide dich diesmal für die andere Unverbindliche Übung und begründe wieder deine Meinung (insgesamt rund 150 Wörter). Vorgangsweise Beachte die Hinweise in Übung 21. In den Texten in Übung 1 oder 5 findest du Argumente, die du (in eigenen Worten formuliert) übernehmen kannst. 21 nach Ü31 22 nach Ü31 Antwortschreiben planen und verfassen Liebe Schülerin, lieber Schüler, wir haben im nächsten Schuljahr die Möglichkeit, eine neue Unverbindliche Übung auszuprobieren. Ich habe in den vergangenen Wochen mit den Lehrerinnen und Lehrern verschiedene Gegenstände diskutiert. Nun wollen wir euch in die Entscheidung einbeziehen. Es gibt zwei Favoriten, die wir euch zur Wahl stellen: Das Fach „Forschung“ und das Fach „Glück“ (nähere Informationen dazu bekommt ihr im Deutschunterricht). Bitte diskutiert untereinander und bildet euch eine Meinung. Mache dann von deinem Wahlrecht Gebrauch und schicke mir bis Ende der Woche deine gut begründete Antwort. Bitte teile mir auch mit, ob du heuer unser Angebot an Unverbindlichen Übungen nutzt. Wenn ja, welche besuchst du? Mit besten Grüßen David Lacker-Faiz Direktor ? ? 5 65 Meinung äußern und begründen Das finde ich schwieriger, weil ich diese Meinung ja nicht vertrete. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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