Konjunktiv II Du findest die Formen der unregelmäßigen Verben in der Stammformenliste im Wörterbuch. Die Konjunktiv-II-Formen werden vom Präteritumstamm abgeleitet: ich ging 1 ich ginge, es gab 1 es gäbe, du konntest 1 du könntest Wenn die Form nicht eindeutig erkennbar oder ungebräuchlich ist, wird als Ersatz würde + Infinitiv verwendet: wir kochten 1 wir würden kochen, du äßest 1 du würdest essen, er hülfe 1 er würde helfen Meinungstexte schreiben Denke über das Thema nach und bilde dir eine Meinung dazu. Gliedere deinen Text in 3 Abschnitte: 1. Einstieg/Orientierung: Nenne das Thema und formuliere deinen Standpunkt verständlich und klar. 2. Hauptteil: Begründe deinen Standpunkt durch sachlich richtige Argumente und anschauliche Beispiele. Finde eine sinnvolle Reihenfolge. 3. Schluss: Fasse die Hauptaussage zusammen und ende mit einer Aufforderung an die Leserinnen und Leser (= Appell). Bleibe beim Thema, schweife nicht ab. Der Beistrich vor aber, doch, jedoch, sondern Wenn Sätze oder Satzteile mit den Konjunktionen (Bindewörtern) aber, doch, jedoch, sondern verbunden sind, steht immer ein Beistrich vor der Konjunktion. Ich bin selten deiner Meinung, heute aber stimme ich dir zu. Wir sagen als Feedback nicht nur Negatives, sondern auch Positives. Die Argumente sind gut, jedoch in der falschen Reihenfolge genannt. Infinitivgruppe oder Gliedsatz Wenn das Subjekt in Haupt- und Gliedsatz inhaltlich gleich ist, kann eine Infinitivgruppe den Gliedsatz ersetzen. In der Regel wird die Infinitivgruppe mit einem Beistrich vom Hauptsatz getrennt. Ich verspreche dir, dass ich heute pünktlich zum Essen komme. Ich verspreche dir, heute pünktlich zum Essen zu kommen. Oft sind Infinitivgruppen mit um, ohne, (an)statt, als, außer eingeleitet: Ich beeile mich, um pünktlich zum Essen zu kommen. HS GS HS nicht eingeleitete Infinitivgruppe HS eingeleitete Infinitivgruppe 90 Mit Meinungstexten appellieren 3 Das Wichtigste auf einen Blick Den Konjunktiv brauche ich für meine Gedankenspiele: Wäre ich Millionär, hätte ich … Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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