Vielfach Deutsch 1, Schulbuch

Frageprobe für Objekte im 3. und 4. Fall Das Objekt im 3. Fall (= O3) heißt Dativobjekt. Das Fragewort lautet wem? Tess verzeiht ihrem Vater . Frage: Wem verzeiht Tess? Antwort: ihrem Vater = O3 Das Objekt im 4. Fall (= O4) heißt Akkusativobjekt. Das Fragewort lautet wen? (für Personen) / was? (für alles andere). Samuel beobachtet seine neue Freundin . Frage: Wen beobachtet Samuel? Antwort: seine neue Freundin = O4 Samuel beobachtet den Sternenhimmel . Frage: Was beobachtet Samuel? Antwort: den Sternenhimmel = O4 Ergänze in den beiden Sätzen die fehlenden Objekte im 3. und 4. Fall. Verwende dafür alle Elemente aus dem Kasten. Achtung, du musst sie dem Fall anpassen! 1 Heute Abend begegnet Tess wem? O3: dem Vater, … 2 Heute Abend sieht Tess wen?/was? O4: den Vater, … Wichtig 1G 170 Ó Erklärfilm m57hs8 Ü34 1AH 20–22 der Vater ihre Mutter ihr Freund Sam keine fremden Gäste ein bellender Hund viele Radfahrer ü Wenn du die Übungen davor richtig gemacht hast, so kennst du bereits die Fragewörter für die Objekte im 3. und 4. Fall. Mit der Frageprobe kannst du nämlich den Fall des Objekts herausfinden. Du siehst in Ü34: Der Fall eines Objekts wird vom Verb bestimmt. Es gibt Verben, die nur ein Objekt im Dativ oder im Akkusativ verlangen, andere Verben verlangen beide Objekte. a) Schreibe mit den Verben im Kasten einfache Sätze in dein Heft. b) Unterstreiche immer das Subjekt blau, das Prädikat rot und Objekte grün. Schreibe bei den Objekten wie im Beispiel auch das passende Fragewort und O3 oder O4 darüber. Beispiel: 3) Meiner Schwester schenkten die beiden keinen Kaugummi. Ü35 M 1AH 23 1 zuhören gehören vertrauen + Dativobjekt (O3) 2 sehen brauchen hören + Akkusativobjekt (O4) 3 schenken borgen verzeihen + Dativ- (O3) und Akkusativobjekt (O4) ü wem? = O3 was? = O4 Sprachbewusstsein 111 Miteinander kommunizieren Zuhören / Sprechen Schreiben Lesen 4 Grammatik Nur sehr wenige Verben verlangen Objekte im 2. Fall (Genitiv), z. B. anklagen: Man klagte sie des Mordes an. Fragewort: Wessen? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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