Treffpunkt Deutsch 2 - Deutsch Sprachlehre, Arbeitsheft

Vor einem Jahr hatte Tom ihm die Freundin weggeschnappt. Und der Ludwig (4) konnte ihn auch nicht leiden, (5) . Noch mehr Feinde fielen Tom im Moment nicht ein. „Das reicht“, sagte Herr Petersen. Er überlegte: „Wer holt denn meistens die Post?“ „Das macht der Ludwig regelmäßig.“ „Wir sollten mit ihm reden“, sagte Herr Petersen; „denn er ist der Täter, aber der ganze Schulgemeinschaftsausschuss muss sich besser zusammenraufen!“ In den folgenden Sätzen aus dem Text sind adverbiale Bestimmungen markiert. Ordne ihnen die richtigen Fragen zu. a Der Vertrauenslehrer Herr Petersen und der stellvertretende Schulsprecher Tom saßen im Zimmer 218.  Frage: b „Diesen Brief fand ich auf meinem Tisch“, schrie er wütend.  Frage: c „Diesen Brief fand ich auf meinem Tisch“, schrie er wütend.  Frage: d Der Schulwart hatte den frisch gestrichenen Briefkasten endlich an die Wand gehängt.  Frage: e Vor einem Jahr hatte Tom ihm die Freundin weggeschnappt.  Frage: Auch in den folgenden Sätzen aus dem Text „Ein Drohbrief in der Schule“ kommen adverbiale Bestimmungen vor. Finde und markiere sie. Formuliere anschließend eine passende Frage. a Auf dem Kuvert stand: An den stellvertretenden Schulsprecher.  Frage: b „Wer holt denn meistens die Post?“  Frage: c Noch mehr Feinde fielen Tom im Moment nicht ein.  Frage: d „Der ganze Schulgemeinschaftsausschuss muss sich besser zusammenraufen!“  Frage: 20 22 24 2 Wo? Wohin? Wo? Wann? Wie? Wo? 3 Man unterscheidet adverbiale Bestimmungen (Umstandsbestimmungen) nach ihrer Bedeutung: • der Zeit (temporal, Frage z. B.: „Wann …?“, „Wie oft …?“); • des Ortes (lokal, Frage z. B.: „Wo …?“, „Wohin …?“, „Woher …?“); • der Art und Weise (modal, Frage z. B.: „Wie …?“„Auf welche Weise …?“); • des Grundes (kausal, Frage z. B.: „Warum …?“, „Weshalb …?“); Seit gestern regnet es. (Zeit); In der Wohnung ist es schön warm. (Ort); Er rührte kräftig den Teig um. (Art und Weise); Wegen des schlechten Wetters blieben wir zu Hause. (Grund) Merke 48 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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