Treffpunkt Deutsch 2 - Deutsch Sprachlehre, Schulbuch

Kinder und ihre Rechte Schreiben Lesen Zuhören und Sprechen Ergänze in der folgenden Übersicht über die Kinderrechte in Österreich die Wörter in der richtigen Groß- und Kleinschreibung. BVG Kinderrechte Das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ enthält folgende Kinderrechte: Der Grundsatz des Kindeswohles (Artikel 1): Das (w/Wohl) von Kindern soll bei allen (m/Maßnahmen) öffentlicher und privater Einrichtungen immer (v/Vorrang) haben. Das Kontaktrecht des Kindes zu (b/Beiden) Elternteilen (Artikel 2): Grundsätzlich sollen sich beide Elternteile um ihre Kinder (k/Kümmern) . Wenn die Eltern in getrennten Haushalten wohnen, ist es wichtig, dass Kinder jedenfalls zu beiden Elternteilen regelmäßig Kontakt haben. Das Verbot der Kinderarbeit (Artikel 3): In Österreich ist Kinderarbeit vor (a/Abschluss) der Schulpflicht (v/Verboten) . Das Recht auf Meinungsäußerung und Partizipation (Artikel 4): Kinder haben das (r/Recht) , bei Dingen, die sie (b/Betreffen) , mitzureden und ihre (w/Wünsche) und Meinungen zu äußern. Bei Entscheidungen, von denen Kinder betroffen sind, sind sie ihrem (a/Alter) entsprechend einzubeziehen. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (Artikel 5): Misshandlungen, die Anwendung von körperlichen (s/Strafen) , sexueller Missbrauch sowie das (z/Zufügen) von seelischem Leid sind strengstens untersagt. Die Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderung (Artikel 6): Kinder mit Behinderung müssen geschützt und unterstützt werden. Sie sollen die gleichen Möglichkeiten haben wie nicht (b/Behinderte) Kinder. Quelle: https://www.kija-tirol.at/infos-und-broschueren/kinderrechte/bvg-kinderrechte (abgerufen am 15.01.2022; verändert) Überprüft eure Arbeitsergebnisse aus Aufgabe 4 im Team. Nennt jeweils den Grund für die Groß- oder Kleinschreibung. Recherchiert für weitere Länder, die euch interessieren, ob die Kinderrechte gesetzlich verankert sind. Haltet eure Rechercheergebnisse knapp schriftlich fest. å 4 Großgeschrieben werden: • Satzanfänge und Anfänge von Überschriften • Nomen (z.B. Baum, Idee) und Nominalisierungen (z.B. das Sprechen, ins Blaue) • Eigennamen (Paul, Aschenputtel, Tirol, Österreichische Nationalbibliothek) • Namenableitungen auf „-er“ (Neusiedler See, Wiener Linien) Merke 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 5 B 6 B N 165 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=