Folgende Rechte stehen dir ab einem gewissen Alter (entweder ab Geburt, ab 7, 10, 12 oder ab 14 Jahren) zu. Überlegt gemeinsam, ab welchem Alter ihr wohl welche Rechte habt. Du darfst allein auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrrad fahren. Ein Religionswechsel darf nur mit deiner Zustimmung erfolgen. Du darfst auch ohne Zustimmung der Eltern ein Girokonto eröffnen. Du kannst kleine Sachen wie Bücher oder Puzzles selbst kaufen. Du kannst erben. Du kannst einen eigenen Reisepass haben. Du darfst ein Testament machen. Besprecht, welche Pflichten ihr habt. Denkt dabei daran, in welchen unterschiedlichen Umfeldern es Pflichten geben kann. „Kinderrecht“ und „Kinderpflicht“ sind zwei Komposita (Zusammensetzungen). Untersuche die folgenden Komposita und beschreibe, wie sie sich unterscheiden. Kinderwagen Kindesalter Kindstod Kindbett Kindskopf Kindesmisshandlung Kinderchor Alle Komposita aus Aufgabe 3 sind Nomen. Besprecht und erklärt, warum das so ist. Beachtet dabei die Merkebox unten. Bildet selbst zehn weitere Komposita zum Bestimmungswort „Kinder“ und schreibt sie auf. Dein Wörterbuch kann dir dabei helfen. Untersuche und vergleiche auch die folgenden Komposita und ordne sie zwei Gruppen zu. Begründe deine Einteilung. Kindergarten Kinderfilm kinderfeindlich kindgerecht Kinderlied Kindergruppe kinderleicht Gruppe 1 Gruppe 2 1 C 2 C 3 AH, S. 61/1 4 B N 5 B 6 Komposita (Zusammensetzungen) bestehen aus einem Bestimmungswort (z.B. Eltern-) und einem Grundwort (-recht, -pflicht), wobei die Wortart des Grundworts über die Wortart der Zusammensetzung entscheidet: Ist also das Grundwort ein Nomen, ist das ganze Kompositum ebenfalls ein Nomen. Zwischen dem Bestimmungs- und dem Grundwort kann manchmal eine sogenannte Fuge (ein Verbindungselement) stehen wie z.B. (Kinderrecht oder Kindstod). Merke Kinderrechte und Kinderpflichten – Wortbildung verstehen und anwenden 154 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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