am Puls Biologie 7 RG, Schulbuch

Aufgaben 98 Die Rote Liste der Weltnaturschutzunion IUCN1 führt Arten an, die gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht sind. In Österreich alleine sind derzeit über 3 300 Tierarten auf der Roten Liste angeführt. Zu diesen gehören beispielsweise das Ziesel und die Große Hufeisennase (kAbb. 7). Die Gefährdungssituation von manchen bedrohten Tierarten, wie dem Fischotter, dem Wanderfalken oder dem Schwarzstorch, hat sich in Österreich bereits verbessert. Es sind jedoch immer noch 27% aller Säugetierarten, 27% aller Vogelarten sowie 46 % aller Fischarten gefährdet! Auch bei Pflanzen ist die Situation besorgniserregend: Vor 20 Jahren waren bereits 40 % aller Farn- und Blütenpflanzen gesamtösterreichisch gefährdet. Die Rote Liste führt gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten an Abb.7: Zwei Arten auf der Österreichischen Roten Liste: Ziesel, Große Hufeisennase. Das Ziesel ist ein Nagetier, das in Erdbauten lebt und zur Warnung charakteristisch pfeift. Verbauung ehemals natürlicher oder landwirtschaftlicher Flächen ist verantwortlich für das Zurückgehen der Ziesel, die in Österreich akut gefährdet sind. Die Große Hufeisennase ist eine Fledermausart mit einer Flügelspannweite von bis zu 40 cm. Diese Art ist stark zurückgegangen, vermutlich wegen des Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft. Sie gilt in Österreich als vom Aussterben bedroht. Schutz der Biodiversität in Österreich Die Biodiversitätskonvention ist ein globales Abkommen, das 1992 von einer internationalen Staatengemeinschaft beschlossen und von Österreich mitunterzeichnet wurde. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, sich um den Erhalt der biologischen Vielfalt zu kümmern. Die Rate, mit der Arten verloren gehen, soll verringert werden. Die Staaten der Europäischen Union streben das noch strengere Ziel an, den Verlust von Arten vollständig zu stoppen. Eine wichtige Maßnahme dabei stellen Schutzgebiete zum Erhalt der Biodiversität dar. In Österreich sind 28 % des Staatsgebiets geschützt (siehe Aufgabe 1). Die strengsten Schutzbestimmungen gelten allerdings nur für manche dieser Gebiete, nämlich für Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natura-2000-Gebiete und für die völlig unberührten Wildnisgebiete. 2 IUCN-Kategorie: Die IUCN1 klassifiziert alle Schutzgebiete weltweit in sieben Kategorien: I a = strenges Naturreservat, I b = Wildnisgebiet; II: Nationalpark; III: Naturmonument, IV: Biotop/Artenschutzgebiet mit Management, V = geschützte Landschaft/geschütztes marines Gebiet, VI: Ressourcenschutzgebiet mit Management. Es gibt in Österreich sechs Nationalparks. Der älteste und größte ist der Nationalpark Hohe Tauern, der gleichzeitig auch der größte Nationalpark Mitteleuropas ist. Der IUCN-Kategorie2 I zugehörig ist in Österreich nur ein 3 500 Hektar großes Gebiet: Das Wildnisgebiet Dürrenstein, das im Grenzland zwischen Niederösterreich und der Steiermark liegt und das den größten Urwald Mitteleuropas beinhaltet: 400 Hektar dieses Kerngebiets gehören zum Rothwald, der noch nie forstwirtschaftlich genutzt wurde, der also völlig unberührt ist. Neben dem Errichten von Schutzgebieten spielt eine nachhaltige Bewirtschaftung eine ebenso wichtige Rolle. In Österreich werden 80 % der gesamten Fläche land- und forstwirtschaftlich genutzt. Zu den Maßnahmen für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung zählen in der Landwirtschaft der Verzicht auf Mineraldünger und Pestizide sowie das Einplanen von Brachflächen. Schutzgebiete spielen für den Erhalt der Diversität eine große Rolle 1 W Erkläre, was es bedeutet, wenn eine Landschaft oder ein Gebiet als „geschützt“ bezeichnet wird. Recherchiere dazu die Unterschiede zwischen: Nationalpark, Natura 2000-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenpark. 2 S Wenn es um das Thema bedrohte Tierarten geht, werden oft nur Vogel- und Säugetierarten genannt, obwohl diese nur einen geringen Teil der gesamten Biodiversität ausmachen. Diskutiere, warum dies der Fall sein könnte und was dies für den Artenschutz bedeutet. Bedrohte Arten in Österreich 1 IUCN: International Union for Conservation of Nature Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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