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5 Einleitung Operatoren des Anforderungsbereichs III beurteilen innerhalb eines Zusammenhangs den Stellenwert von Aussagen, Behauptungen, Sachverhalten definieren; Gedanken oder konkrete Schritte im Zusammenhang auf ihre Eignung oder Stichhaltigkeit prüfen; die angewandten Kriterien anführen überprüfen Aussagen oder Behauptungen an konkreten Sachverhalten und innerer Logik messen bewerten eine persönliche, jedoch fachlich stimmige Stellungnahme abgeben; Fachwissen argumentativ einsetzen; Bezug auf Materialien oder Beispiele nehmen; eigene Meinung darlegen erörtern eine Problemstellung durch Ausloten von Pro- und Contra-Argumenten begründet beurteilen gestalten intensive Diskussion eines Problems in produkt-, rollen- bzw. adressatenorientierter Form, z.B durch Anfertigung von Interviews, Fachartikeln, Szenarien oder Modellen auch: (kritisch) Stellung nehmen, entwickeln (von begründeten Vermutungen, Hypothesen etc.), diskutieren, widerlegen etc. (https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:2a944cf6-f0f1-4bf2-bbfd-9bf62e87344d/reifepruefung_ahs_lfgw_22201.pdf) Der Lösungsteil (ab Seite 78) gibt konkrete Lösungshinweise vor bzw. bildet den jeweiligen Erwartungshorizont ab. Zudem sind bei den Lösungshinweisen zu den einzelnen Aufgabenstellungen die fachspezifischen errreichten Kompetenzen ausgewiesen (MK = Methodenkompetenz, OK = Orientierungskompetenz, SK = Synthesekompetenz, UK = Umweltkompetenz, GK = Gesellschaftskompetenz, WK = Wirtschaftskompetenz). Zur Vorbereitung auf die mündliche Reifeprüfung Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Reifeprüfung ist die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsverordnung AHS, kurz RPVO). (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007845) Nach § 30 (1) der RPVO können in der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Pro Unterrichtsgegenstand kann die Vorbereitung bis zu vier Unterrichtseinheiten umfassen. In den Arbeitsgruppen sollen die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen behandelt, Prüfungssituationen analysiert und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte gegeben werden. Tipp: Bedenken Sie, dass Sie sich auf zwei bzw. drei mündliche Prüfungen vorbereiten müssen. Erstellen Sie einen konkreten, realistischen Zeitplan zum Erarbeiten, Lernen und Wiederholen der Prüfungsinhalte. Schaffen Sie optimale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Lernen, indem Sie Ihren Arbeitsplatz möglichst ruhig und störungsfrei gestalten. Legen Sie regelmäßige, fixe Arbeitszeiten fest, die Ihrem Biorhythmus angepasst sind. Gönnen Sie sich zum Abschalten und Erholen Pausen. Sorgen Sie für ausreichend Bewegung, genügend Schlaf und gesunde, abwechslungsreiche Ernährung. Zum Ablauf der mündlichen Reifeprüfung Gemäß § 28 (3) der RPVO muss die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat zwei Themenbereiche ziehen und einen davon auswählen. Anschließend ist laut § 29 (1) der Kandidatin oder dem Kandidaten eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung aus dem gewählten Themenbereich schriftlich vorzulegen. Allenfalls zur Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderliche Hilfsmittel müssen bereitgestellt werden. Als Vorbereitungszeit sind mindestens 20 Minuten vorgesehen, nach dem Leitfaden werden für Geographie und Wirtschaftskunde allerdings 30 Minuten vorgeschlagen, da eine sinnvolle Bearbeitung der mit der Aufgabenstellung verbundenen Materialien dies erforderlich macht. Autorinnen und Verlag wünschen Ihnen viel Erfolg beim Lernen und Üben und gutes Gelingen bei den Prüfungen! Erstellt nach: Die kompetenzorientierte Reifeprüfung Geographie und Wirtschaftskunde – Richtlinien und Beispiele für Themenpool und Prüfungsaufgaben, online verfügbar unter https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:2a944cf6-f0f1-4bf2-bbfd-9bf62e87344d/reifepruefung_ahs_lfgw_22201.pdf (Stand 28.3.2023) BGBl. II Nr. 174/2012, Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS), online verfügbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007845 (Stand 13.11.2022) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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