global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

32 Kompetenzorientiertes Lernziel Wirtschafts- und Sozialpolitik und ihre Zielkonflikte als interessensbezogen diskutieren und unterschiedliche Positionen argumentieren Ordnungspolitik Strukturpolitik Prozesspolitik Handlungsfeld Festlegung der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln; Gestaltung der Wirtschaftsordnung wirtschaftliche Unterstützung bestimmter Regionen und Wirt- schaftszweige; Ausgleich von Einkommen und Vermögen Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen (= konjunkturellen) Entwicklung im Rahmen der bestehenden Wirtschaftsordnung Beispiele Wettbewerbspolitik, Sozialpolitik und Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik, Umweltschutzpolitik, Konsumentenschutzpolitik Regionalpolitik/Raumplanung, Infrastrukturpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Bildungspolitik, Einkommensverteilung Geld-/Währungspolitik, Budget-/ Fiskalpolitik, Konjunkturpolitik, Wachstumspolitik, Umweltpolitik Zeithorizont eher langfristig angelegt eher mittelfristig angelegt eher kurzfristig angelegt Zielsetzung/ Beeinflussung beeinflusst vorrangig das Handeln und Verhalten der Unternehmen und Haushalte beeinflusst vorrangig die Entwicklung von Regionen, Branchen und Bevölkerungsgruppen zielt vorrangig auf die Stabilisierung wichtiger volkswirtschaftlicher Größen (zB BIP, privater Konsum) M1 Instrumente der Volkswirtschaft Wirtschaftspolitik – wie kann sie beeinflusst werden? Zur Umsetzung der vielfältigen Ziele einer Volkswirtschaft – beispielsweise der Erleichterung von Unternehmensneugründungen, der Steigerung der Frauenbeschäftigungsquote, der Reduktion der C​O​ 2​-Emissionen usw. – bedarf es geeigneter Maßnahmen. Hierfür stehen der Volkswirtschaft drei Instrumente zur Verfügung: die Ordnungspolitik, die Strukturpolitik und die Prozesspolitik. Einen ersten Überblick über die drei Handlungsfelder gibt die Tabelle M1. Die Ordnungspolitik befasst sich – wie der Name schon vermuten lässt – mit Maßnahmen, die die Wirtschaftsordnung einer Volkswirtschaft, im Falle Österreichs einer marktwirtschaftlichen Ordnung, betreffen. Die Ordnungspolitik legt langfristig und grundlegend die Rahmenbedingungen fest, die für alle wirtschaftlichen Aktivitäten gelten sollen. Dazu gehören alle Regelungen, die die rechtliche Ordnung (zB Wettbewerbsrecht, Eigentumsordnung) und die institutionelle Ordnung (zB Sozialversicherungssystem, Geld- und Währungsordnung) betreffen. Die Strukturpolitik beschäftigt sich mit sektoralen wie auch regionalen Entwicklungen in der Volkswirtschaft. Maßnahmen der sektoralen Strukturpolitik zielen darauf ab, die einzelnen Sektoren (Wirtschaftszweige) eines Landes in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen (zB Maßnahmen zum Schutz bedrohter Wirtschaftszweige). Die regionale Strukturpolitik hat hingegen die Aufgaben, benachteiligte Regionen bestmöglich zu unterstützen und entsprechend zu fördern (zB Förderung von Unternehmensgründungen in strukturschwachen Regionen). Die Prozesspolitik hat schließlich die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Landes zu optimieren. Treten also kurz- bis mittelfristige Ungleichgewichte, Schwankungen und Instabilitäten im Wirtschaftsprozess auf (zB ein Konjunkturabschwung), soll diesen mit Hilfe geeigneter Maßnahmen begegnet werden. Zur Prozesspolitik zählen vor allem die Konjunktur-, Wachstums-, Geld-, Fiskal- und Außenwirtschaftspolitik. Kernelemente einer freien Marktwirtschaft Als wesentliche Eckpfeiler der Marktwirtschaft gelten zum einen freie, verantwortungsvolle Menschen, die mit dem Ziel der Nutzenmaximierung (Aktivierung des Eigennutzens) handeln, und zum anderen Wettbewerb auf der Basis funktionierender Marktgesetze (Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis). Ein Überblick über die Sozialversicherungsreform Die Reform der Sozialversicherungen bleibt bestehen. An den Eckpunkten hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag nicht gerüttelt: Aus 21 Trägern werden fünf, der Hauptverband wird auf einen Dachverband geschrumpft. Ab 1. Jänner 2020 ist damit der Weg für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) frei, in der die neun Gebietskrankenkassen (sowie weitere Betriebskrankenkassen) aufgehen. Den dort Versicherten soll das gleiche Leistungen für gleiche Beiträge bringen. Bauern und Unternehmer sind in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) zusammengefasst. Dritter Sozialversicherungsträger ist die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB). Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) bleibt bestehen, ebenso die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/ oesterreich/2042433-Kassenreform-Weniger-Traeger-undentmachtete-Arbeitnehmer.html, 13. 12. 2019, abgerufen am 10. 6. 2021) M2 Beispiel für Ordnungspolitik Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=