global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

31 Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären Arbeitsheft S. 14 Corona-Kurzarbeit wird verlängert und reformiert Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Neuregelung der Corona-Kurzarbeit um drei Monate geeinigt. Damit sollen Arbeitsplätze in der Krise gesichert werden, so die Vertreter von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer am Montag. Die neue Vereinbarung bringe mehr Rechts- und Planungssicherheit, weniger Bürokratie für Betriebe und Verbesserungen für Arbeitnehmer. Das bisherige Modell habe in den ersten drei Monaten ab März bereits mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert, so Arbeiterkammer und ÖGB in einer gemeinsamen Aussendung am Montag. Die Neuregelung bringe eine vereinfachte Berechnung, Arbeit auf Abruf sei verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekämen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt. „Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung“, freut sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Die Netto-Ersatzrate für Arbeitnehmer bleibe bei 80, 85 bzw. 90 Prozent. WKÖ-­ Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßten in einer Aussendung ebenfalls die Sozialpartnervereinbarung: „Die Kurzarbeit ist ein wesentliches Instrument im Hilfspaket der Bundesregierung. Wir sichern damit Arbeitsplätze in unseren Betrieben und stützen den Wirtschaftskreislauf.“ Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart, so die WKÖ. Unternehmen müssten künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sehe hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit. „Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Durch Präzisierungen werde das Modell noch attraktiver. „Ziel war, ist und bleibt es, Arbeitslosigkeit zu verhindern.“ Anderl streicht die verbesserte Planbarkeit für Arbeitnehmer hervor. In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten, Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn sie höhere Arbeitszeiten benötigen werden. „Ein weiterer wichtiger Punkt war uns, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jedes Monat geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen.“ Erfreut über die Sozialpartnereinigung zur Verlängerung und Reform der Corona-Kurzarbeit zeigen sich Industriellenvereinigung (IV) und die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Beide heben die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Krise durch Kurzarbeit hervor. (https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/ coronakurzarbeit-wird-verlaengert-und-reformiert-88027747, 25. 5. 2020, gekürzt, abgerufen am 25. 4. 2021) M2 Corona-Kurzarbeit Stand Mai 2020 Uneinigkeit über die Zukunft der Corona-Kurzarbeit Arbeitsminister Martin Kocher steht für einen raschen Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit. Sein Standpunkt: Sobald keine behördlichen Schließungen mehr notwendig sind, muss die Kurzarbeit schnell und deutlich eingeschränkt werden. Die Gewerkschaft fürchtet nun, dass der Ausstieg zu schnell gehen könnte. Zwar sprechen sich Verhandler ebenfalls für ein „Auslaufszenario“ aus. Aber: „Es ist klar, dass auch nach Juni Kurzarbeit notwendig sein wird“, sagt Karl Dürtscher, Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA). Mit 30. Juni endet die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit. Noch im Mai will die Regierung ein Nachfolgemodell vorlegen, die Gespräche mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung laufen. Die Kurzarbeit weiter anbieten, das will auch der Arbeitsminister. Aber dem Vernehmen nach bevorzugt die Regierung eine Lösung, mit der es Corona-Kurzarbeit nur noch ab einem gewissen Umsatzrückgang geben soll. Die Gewerkschaft lehnt das ab, weil sie den Umsatz nicht für die richtige Messgröße hält. (https://www.diepresse.com/5980086/uneinigkeit-uberdiezukunft-der-corona-kurzarbeit, Jeannine Hierländer, 25. 5. 2021, abgerufen am 28. 5. 2021) M3 Corona-Kurzarbeit Stand Mai 2021 1 Listen Sie auf, wer in Österreich Entscheidungsträgerin bzw. Entscheidungsträger in der Wirtschaftspolitik ist und welche Institutionen maßgeblichen Einfluss auf wirtschaftspolitische Entscheidungen nehmen. 2 Nennen Sie unter Bezugnahme auf M2 und M3 jene Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die die Vereinbarungen über die Corona-Kurzarbeit treffen. 3 Erläutern Sie – in kurz gefasster Form bzw. mit Hilfe eines Beispiels – die Grundidee des Modells der Kurzarbeit. 4 Nennen und erläutern Sie – anhand von Recherchen – wesentliche Vorteile des Kurzarbeit-Modells aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. " " { " Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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