global 7. Geographie und Wirtschaftskunde, Schulbuch

27 Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären Arbeitsheft S. 12 An welchen Grundsätzen orientiert sich der Sozialstaat? Die Sozialpolitik orientiert sich an einer Reihe von Grundsätzen. Die drei wichtigsten Grundsätze sind: 1. Grundsatz der Solidarität: Dieses Prinzip garantiert, dass alle Versicherten abgesichert sind, egal wie groß ihr persönlicher Beitrag war. 2. Grundsatz der Versicherungspflicht: Dieses Prinzip garantiert, dass die Menschen im Notfall auch tatsächlich auf eine gewisse Grundversorgung zurückgreifen können. Die gesetzliche Sozialversicherung ist der weitaus wichtigste Zweig der sozialen Sicherung in Österreich. 3. Grundsatz der Subsidiarität: Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass der Staat nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen soll, wenn die oder der Einzelne dazu nicht in der Lage ist. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass die Eigenverantwortlichkeit der Staatsbürgerin oder des Staatsbürgers, für Notfälle vorzusorgen, gesteigert wird. Jede und jeder Einzelne hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für ihre bzw. seine wirtschaftliche Existenz zu sorgen. Wer sind die Träger der Sozialpolitik? Die Träger der Sozialpolitik sind in erster Linie der Staat (Bund), wobei die Sozialpolitik va durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ausgeübt wird, aber auch die Länder und Gemeinden. Dabei hat der Staat große Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Sozialpolitik an eigene Einrichtungen übertragen. Im Zuge dieser Auslagerung wurden eigene öffentlich-rechtliche Körperschaften eingerichtet, die in Eigenverantwortung, aber unter strikter Einhaltung rechtlicher Vorgaben, ihre Aufgaben erfüllen, zB Pensionsversicherungsanstalt, Österreichische Gesundheitskasse, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. Wie werden die Sozialausgaben finanziert? Die Finanzierung der Sozialausgaben im engeren Sinn – dies betrifft die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung – erfolgt zum Teil aus den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aus sonstigen Einnahmen und aus den Beiträgen des Bundes. Beispiel: Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung wird ganz besonders vom Solidaritätsgedanken getragen. Das heißt: Ihre Sachleistungen (Versorgung, die direkt von den Kassen bezahlt wird) bekommen alle im gleichen, jeweils erforderlichen Umfang ohne Rücksicht darauf, wie hoch die Beitragsleistung des Einzelnen ist. Arbeitnehmer mit höheren Löhnen oder Gehältern zahlen mehr Beiträge, Arbeitnehmer mit kleinerem Einkommen weniger. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind mitversichert und müssen keine Beiträge zahlen. (http://www.sozialpolitik.com/artikel/krankenversicherung, abgerufen am 18. 4. 2017) M2 Krankenversicherung Beispiel: Pensionsversicherung Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Erwerbstätigen der Pensionsversicherung als Pflichtversicherte angehören und damit auch Beitragszahlungen leisten. Aus diesen Beiträgen erhalten die heutigen Rentner ihre Pensionen. Sie selbst haben ja im Laufe ihres langen Berufslebens Pensionsbeiträge bezahlt. Dieses so genannte Umlageverfahren funktioniert aber nur auf der Grundlage einer Pflichtversicherung. (nach: http://www.sozialpolitik.com/artikel/rentenversicherung-1, abgerufen am 18. 4. 2017) M3 Pensionsversicherung Beispiel: Altersvorsorge In vielen europäischen Staaten ist das Gewicht der Altersversorgung auf folgende drei Säulen verteilt: 1. Säule – staatliche Grundpension Sie ist relativ niedrig und funktioniert nach dem Umlageverfahren. 2. Säule – betriebliche Pensionsvorsorge (Pensionskassen) Die Beträge werden während des Arbeitslebens angespart und stehen dann als Zusatzpension zur Verfügung. 3. Säule – private Eigenvorsorge Wer seinen Lebensstandard im Alter erhalten will, muss zusätzlich individuell sparen (zB Abschluss von Lebensversicherungen, Kauf von Wertpapieren). (nach: https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/ pensionskassen/start.html, abgerufen am 18. 4. 2017) M4 Altersvorsorge 1 Erläutern Sie den Begriff „Sozialstaat“ und die wichtigsten Aufgaben des Sozialstaates. 2 Recherchieren Sie das Jahr, in dem die angeführten Versicherungen in Österreich eingeführt wurden. a) Unfallversicherung, b) Krankenversicherung, c) Pensionsversicherung. 3 Auch als Schülerin bzw. Schüler profitieren Sie von den Errungenschaften des Sozialstaates. So erhalten Sie zB Gratis-Schulbücher. a) Recherchieren Sie, in welchem Jahr die Schulbuchaktion eingeführt wurde. b) Finden Sie heraus, welcher Betrag – aus Steuergeldern – zuletzt dafür ausgegeben wurde. { { { Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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