137 Unternehmen und Berufsfelder analysieren Arbeitsheft S. 60 Sozialversicherung Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist für die Einhebung der Pflichtversicherungsbeiträge von Gewerbetreibenden und freiberuflich selbstständig Erwerbstätigen zuständig. Nach Meldung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Unternehmen an das Finanzamt werden die entsprechenden Daten vom Finanzamt automatisch an die SVA weitergemeldet. Da Lisa und Martin nicht nur selbstständig, sondern auch unselbstständig erwerbstätig sind (in dem Unternehmen von Lisas Eltern sind sie teilzeitbeschäftigt), wird es von der Höhe ihres Gewinns in der OG abhängen, ob sie auch an die SVA Beiträge zu zahlen haben oder nicht. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit Nun können Lisa und Martin beginnen, im Rahmen ihres Unternehmens zu arbeiten, können unter LISTIN EDV Dienstleistungen OG Angebote machen, Aufträge annehmen und erfüllen, Rechnungen ausstellen und Geschäfte abschließen. 1 Die Durchführung einer Unternehmensgründung umfasst mehrere Schritte. Begründen Sie, warum sich Unternehmensgründerinnen und -gründer beraten lassen sollten, und geben Sie an, wo sie eine Beratung finden können. 2 Erklären Sie, wofür die Finanzämter zuständig sind und wofür die Sozialversicherungsanstalten. 3 Viele neue Unternehmen entstehen im Bereich Handel. Prüfen Sie, welches Gewerbe laut Gewerbeordnung der Handel ist. Dürften Sie nach der AHS bereits ein Handelsunternehmen gründen? Begründen Sie Ihre Meinung. 4 Die Firma ist der rechtliche Name des Unternehmens. Laut Gesetz ist die Gesellschaftsform (zB OG, KG, GmbH, AG) immer auch im Firmenwortlaut anzuführen. Erläutern Sie, welchen Grund es dafür geben kann. { " { { Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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