global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schülerbuch

92 Fallbeispiel Kompetenzorientiertes Lernziel  die Wettbewerbspolitik der EU untersuchen Wie die EU-Wettbewerbspolitik unser Leben beeinflusst Die Wettbewerbsregelungen der EU wurden zum Schutze der Unternehmen gleichermaßen wie der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Konkret versuchen sie einer- seits den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten und andererseits eine größere Auswahl, niedrigere Preise sowie eine höhere Produktqualität für die Konsumentinnen und Konsumenten zu sichern. Nachfol- gend wird anhand eines typischen Arbeitsplatzes von Ju- gendlichen beispielhaft veranschaulicht, wo überall das EU-Wettbewerbsrecht lenkend eingreift. Am 18. Mai 2017 hat die Kommission gegen Facebook eine Geldstrafe von 110 Mio. Euro verhängt. Begründung: Im Jahr 2014 hatte die Kommission nach der EU-Fusions- kontrollverordnung die Übernahme von WhatsApp durch Facebook genehmigt. Allerdings hatte Facebook damals unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht. 2009 hat die EU-Kommission eine Rekordstrafe in Höhe von 1,06 Mrd. Euro gegen den Chiphersteller Intel verhängt. Konkret hat das Unterneh- men führenden Computerherstellern Rabatte gewährt, damit seine Prozesso- ren gekauft wurden. Somit hat der Konzern seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. 2014 wurde den Unternehmen Infineon, Philips, Samsung und Renesas für ihre Teilnahme an einem Kartell für Smartcard-Chips eine Geldbuße von 138 Mio. Euro auferlegt. Smartcard-Chips werden zB für SIM-Karten von Handys, Bankkarten, Personalaus- weisen und Pässen verwendet. Seit 2015 prüft die Kommission, inwieweit der grenzüber- schreitende elektronische Handel Einschränkungen unterliegt. Konkret besteht der Verdacht, dass marktbe- herrschende Unternehmen durch so genanntes Geoblo- cking (= das Aussperren von Nutzerinnen und Nutzern mit IP-Adressen aus bestimmten Regionen) den freien Handel behindern könnten. Im September 2017 erklärte die Kommission die Steuervergünstigungen Luxemburgs von rund 250 Mio. Euro zugunsten von Amazon für unzulässig. Solche versteckten Beihilfen sind in der EU verboten. Am 27. Juni 2017 stellt die Kommission fest, dass Google gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften verstoßen hat. Das Unternehmen hat seine markt- beherrschende Stellung als Suchmaschine miss- braucht, indem es einem anderen Google-Produkt, Google Shopping, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hatte. Der Schweregrad dieses Verstoßes zeigt sich in der Höhe der Geldbuße: 2,4 Mrd. Euro. Die EU-Kommissarin für Wettbewerbsfragen, Margrethe Vestager, hat die Ergebnisse des Verfahrens gegen Irland wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorgestellt. Dabei geht es um massive Steuervergünstigungen für Apple. Apple muss nun 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzahlen. Der Konzern lässt einen erheblichen Teil seines weltweiten Geschäfts über Tochterunternehmen in Irland laufen. Dort beträgt der Steuersatz lediglich 12,5%. Doch Irland gewährte Apple darüber hinaus zusätzliche Steuerver- günstigungen, so dass Apple auf seine europäischen Gewinne unterm Strich extrem niedrige Steuern zahlte. Im Februar 2020 verhängte die Kommission gegen NBC eine Geldbuße in Höhe von 13,5 Mio. Euro. Das amerikanische TV- Network hatte in den Jahren zuvor europäische Händler beim Verkauf von Fanartikeln (zB Jurassic Park, Trolls und Minions) rechtswidrig daran ge- hindert, die Artikel grenz- übergreifend und an ver- schiedene Zielgruppen zu verkaufen. Damit wurde der freie Handel behindert. M1 Wettbewerbsverfahren Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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