global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schülerbuch

90 Warum ist Wettbewerb wichtig und was sind die Ziele der Wettbewerbspolitik? Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den freien Markt im Be- reich der EU – unter dem Schlagwort „Binnenmarkt“ – um- zusetzen. Unternehmen sollen auf allen Märkten der Mit- gliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Gleichzeitig sollen auch die Verbraucherinnen und Verbrau- cher vor ungerechtfertigt hohen Preisen, wie sie ein Mono- polist (dh es gibt nur einen Anbieter) durchsetzen könnte, geschützt werden. Wie kann der Wettbewerb gefährdet werden? Der Wettbewerb kann gefährdet werden durch • wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Kartelle: Preisabsprachen, Aufteilung von Absatzgebieten); • Marktsituation bzw. Marktform (vor allem dann, wenn nur wenige Anbieterinnen und Anbieter auf dem Markt sind); • einen Verdrängungswettbewerb (zB ein Unternehmen verdrängt Konkurrenten vom Markt); • Preisbindung (Herstellerin oder Hersteller verpflichtet Verkäuferin oder Verkäufer, die Waren zu einem bestimm- ten Preis zu verkaufen). Was sind die Grundlagen bzw. Instrumente der Wettbewerbspolitik? Zur Sicherung des Wettbewerbs sind nicht nur entsprechen- de Gesetze (in Österreich ist das zB das Kartellgesetz), sondern auch staatliche Institutionen notwendig, durch die der Missbrauch der Marktfreiheiten festgestellt wird. So überprüft in Österreich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Auf welchen Ebenen wird Wettbewerbspolitik in der EU betrieben? Durch die Internationalisierung des Wettbewerbs wurde es notwendig, nicht nur auf nationalstaatlicher, sondern auch auf der Ebene der EU den Wettbewerb zu überwachen. So hat die „Generaldirektion Wettbewerb“ die Aufgabe, im Namen der EU-Kommission die EU-Wettbewerbsvorschrif- ten durchzusetzen. Wegen des Gemeinsamen Binnenmark- tes besteht zwischen den Wettbewerbsregeln der EU und denen der Mitgliedsländer eine weitgehende Übereinstim- mung. Die Wettbewerbspolitik der EU umfasst folgende fünf Berei- che: • Das Verbot von Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken (zB unerlaubte Preisabsprachen, Aufteilung der Märkte, Bildung von nicht genehmigten Kartellen). • Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung • Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen: So sind Zusammenschlüsse bzw. Übernahmen von Unter- nehmen, die zu einer marktbeherrschenden Stellung führen würden, untersagt. • Liberalisierung von Märkten, vor allem in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation: Für neue Unternehmen ist es schwer in diese genannten Märkte „einzudringen“. Daher verfolgt die EU-Kommission in diesen Bereichen das Konzept, Infrastruktur und Ge- schäftstätigkeit zu trennen, wobei normalerweise die Infrastruktur im Eigentum des bisherigen Monopolinha- bers bleibt. Dieser muss aber neuen Anbieterinnen und Anbietern einen Marktzugang gewähren. Damit soll der Wettbewerb belebt werden. • Kontrolle staatlicher Beihilfen an Unternehmen Nach EU-Recht sind staatliche Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind dann möglich, wenn die positiven Wirkungen überwiegen (zB die Beihilfen der Regionalentwicklung dienen) und von der EU-Kommission genehmigt werden. Unerlaubte Preisabsprachen: EU verhängt Milliarden­ bußgeld Die EU-Kommission hat gegen Mitglieder eines Kartells von Fahrstuhl- und Rolltreppenherstellern wegen uner- laubter Absprachen ein Rekord-Bußgeld in Höhe von knapp einer Milliarde Euro verhängt. (Spiegel-Online, 2007) Brüssel stoppt transatlantische Mega-Börsenfusion Die EU-Kommission hat am Mittwoch die geplante Rie- senfusion der Deutschen Börse in Frankfurt mit der New York Stock Exchange Euronext in New York verhindert. New York und Frankfurt wären durch die Fusion welt- größter Börsenbetreiber geworden. (Kronenzeitung, 1.1. 2012) Im ÖBB-Konzern wurde auf Basis des Bundesbahnstruk- turgesetzes 2003 die ÖBB-Infrastruktur AG und die Perso- nenverkehrs AG eingerichtet und damit auch die Mög- lichkeit geschaffen, dass private Anbieter Bahnstrecken befahren können. So betreibt die WESTbahn Manage- ment GmbH seit dem Jahr 2011 als Eisenbahnverkehrs­ unternehmen die Strecke zwischen Wien und Salzburg. Kompetenzorientiertes Lernziel  die Wettbewerbspolitik der EU erklären Wettbewerbspolitik der EU: Wettbewerb statt Konzentration Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=