global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schülerbuch

85 Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten 1 Erklären Sie die Begriffe Exekutive, Legislative und Judikative und ordnen Sie die EU-Organe zu. 2 Nennen Sie je zwei Aufgaben der EU-Organe. 3 Recherchieren Sie, mit welchen Themen sich die einzel- nen Institutionen aktuell beschäftigen. 4 Recherchieren und bewerten Sie drei weitere „unge- wöhnliche“ EU-Regelungen. 5 „Die EU-Kommission forderte Österreich auf, seine Gesetze in Einklang mit der Richtlinie über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung zu bringen.“ (Salzburger Nach- richten, 11.10. 2019) a) Recherchieren Sie den Inhalt der genannten Richt­ linie. b) Welchen Verbindlichkeitsgrad hat eine „Richtlinie“? c) Welchen Schritt kann die Kommission setzen, sollte die Richtlinie nicht eingehalten werden? d) In welcher Funktion wird die Kommission hier tätig (Exekutive, Legislative, Judikative)? " " { } { Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) – die Stimme der Mitgliedstaaten Der Rat setzt sich – je nach Thema – aus den unterschiedli- chen Fachministerinnen und Fachministern aller Mitglied- staaten zusammen. So tagt er zB zu „Auswärtigen Angele- genheiten“ oder „Bildung, Jugend und Kultur“. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt der Rat den Haushaltsplan der EU und entscheidet über die Gesetzes- entwürfe der Europäischen Kommission. Er kann die Kom- mission auch auffordern, Gesetze zu einem bestimmten Bereich zu erarbeiten und überträgt ihr Befugnisse zur Durchführung von Rechtsakten. Zusätzlich versucht er eine gemeinsame Vorgehensweise in der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten festzulegen, entwickelt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und schließt internationale Abkommen ab. Jedes Mitglied hat jeweils für sechs Monate den Vorsitz inne – Österreich zuletzt im zweiten Halbjahr 2018. Das Europäische Parlament – die Stimme des Volkes Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre direkt in den Mitgliedstaaten in das Parlament gewählt. Die Zahl richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl, wobei kein Land weniger als sechs und mehr als 96 Abgeordnete entsenden kann. In Österreich sind es aktuell 18 Personen. Das Parla- ment übt in der gesamten Union Kontrollfunktionen aus (zB über die Haushaltsführung der EU-Organe) und vertritt unmittelbar die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Es wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommis- sion und stimmt der gesamten Zusammensetzung der Kommission zu. Die Europäische Kommission muss dem Parlament für alle ihre Handlungen Rede und Antwort ste- hen und könnte sogar abgesetzt werden. Das Parlament ist auch maßgeblich beteiligt an der Entscheidung über das jährliche EU-Budget und dessen Zusammensetzung. Die wichtigste Aufgabe ist aber die Gesetzgebungsfunktion gemeinsam mit dem Ministerrat. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger haben ein direktes Mit- spracherecht bei der Initiierung von Gesetzen: Mindestens eine Million Menschen aus mindestens einem Viertel der EU‑Länder können die Kommission auffordern, einen Geset- zesvorschlag zu einem bestimmten Thema vorzulegen. Die Kommission prüft diesen sorgfältig, zudem findet im Parla- ment eine Anhörung statt. Der Europäische Rat – die Strateginnen und Strategen der EU Das oberste politische Entscheidungsgremium der EU ge- winnt immer mehr an Bedeutung, da hier alle EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs vertreten sind. Er tagt unter dem Vorsitz seiner Präsidentin bzw. seines Präsiden- ten, die bzw. der für 2,5 Jahre gewählt wird. Der Europäi- sche Rat erarbeitet Leitlinien zur EU-Politik sowie langfris­ tige, politische Ziele und ist somit impulsgebend für die weitere Entwicklung der EU. Der Europäische Rat tagte beispielsweise am 27. März 2020 zur Bewältigung der Corona-Krise. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) – Wächter über das EU-Recht Das höchste Gericht in der EU hat die Aufgabe, europäische Gesetze und Verträge in Bezug auf Auslegung und Anwen- dung zu sichern. Häufig wird in der Öffentlichkeit über den Regulierungs- wahn der EU geklagt. Ein bekanntes Beispiel war die 2009 wieder abgeschaffte Verordnung über die maximal erlaub- te Krümmung von Gurken. Auch gegen die im Dezember 2014 eingeführte Allergenkennzeichnung wurde heftig protestiert. Dazu sei angemerkt: Österreich ist in jeder EU- Institution vertreten und somit in alle Phasen des EU-Ent- scheidungsprozesses eingebunden. Viele Gesetze werden zudem auf Initiative eines Mitgliedstaates erlassen. Im Falle der Allergenkennzeichnung war Österreich eine trei- bende Kraft. Schließlich ist es der EU ein Anliegen, die Rechtssicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmerinnen und Unternehmer zu verbessern, nicht ihnen das Leben schwer zu machen. Die EU verfügt über zahlreiche weitere Institutionen wie den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen, den Europäischen Rechnungshof, die Europäi- sche Zentralbank, die Europäische Investitionsbank, den Europäischen Bürgerbeauftragten, den Europäischen Auswärtigen Dienst, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Datenschutzbeauftrag- ten sowie diverse interinstitutionelle Einrichtungen, zB die Europäische Verwaltungsakademie. Arbeitsheft S. 37, 38, 39 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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