global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schülerbuch

84 Die Europäische Union ist ein weltweit einzigartiges Gebil- de. Wie in demokratischen Staaten üblich, wird auch in der EU zwischen Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt) unterschieden. Jedes „Rädchen“ erfüllt dabei be- stimmte Aufgaben und trägt so zu einem reibungslosen Ablauf bei: institutionelles Dreieck Ministerrat Brüssel Legislative Europäischer Rat Europäisches Parlament Brüssel, Straßburg, Luxemburg Legislative Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Europäische Kommission Brüssel Exekutive Europäischer Gerichtshof Luxemburg Judikative Präsident: Charles Michel beschließen Gesetze fällt Grundsatz- entscheidungen schlägt Gesetze vor schlägt Gesetze vor Kommissionsvize leitet Außen- ministerräte Kontrolle, Anfragen, Misstrauenvotum Gesetzesinitiative per Bürgerbegehren wachen über die Anwendung des EU-Rechts wählen direkt Präsidentin: Ursula von der Leyen 27 Kommissarinnen und Kommissare Präsident: David-Maria Sassoli 705 Abgeordnete 27 Richterinnen und Richter (je 1 pro Land) und 11 Generalanwältinnen und Generalanwälte Vorsitz wechselt 27 Fachministerinnen und Fachminister 27 Staats- und Regierungschefinnen und -chefs, Präsidentin bzw. Präsident der Europäischen Kommission, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik M1 Funktionsweise der EU Kompetenzorientierte Lernziele  die Organe der EU und deren Aufgabenbereiche benennen  EU-Regelungen bewerten So funktioniert die EU – Institutionen und Aufgaben Die Europäische Kommission – die Stimme der Expertinnen und Experten Die Kommission ist dem Wohl der Gemeinschaft verpflich- tet und arbeitet daher unabhängig und frei von Weisungen der Mitgliedstaaten. Sie wacht über die Anwendung des europäischen Rechts („Hüterin der Verträge“) und muss bei Verstößen (zB ein Mitgliedstaat hat eine EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt) eingreifen und falls nötig den Euro- päischen Gerichtshof einschalten. Sie gibt Empfehlungen und Stellungnahmen ab und hat das Recht, dem Europäischen Parlament und Ministerrat Gesetze (Rechtsnormen) vorzuschlagen. Die Kommission ist aber auch zuständig für die Durchführung von Rechtsak- ten und die Ausführung des Haushalts („Herrin des Verfah- rens“). Außerdem vertritt sie die EU in der Welt. Die Wahl der Kommissarinnen und Kommissare, die jeweils für einen eigenen Fachbereich zuständig sind, erfolgt auf fünf Jahre. Ein noch relativ junges Amt ist jenes der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicher- heitspolitik. Sie bzw. er ist für die Beziehungen zu Ländern außerhalb der EU zuständig und zugleich Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident der Europäischen Kommission. allgemeine und verbindliche Geltung für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger verbindliche Ziel- vorgaben für einzelne Mitgliedstaaten verbindlich für denjenigen , den sie betrifft (Mitglied- staat oder einzelne Bürgerinnen und Bürger) unverbindliche Äußerung/ Stellungnahme Verordnung Richtlinie Entscheidung Stellungnahme/ Empfehlung Europäische Rechtsnormen M2 Zuständigkeiten der EU-Kommission Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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