global 6. Geographie und Wirtschaftskunde, Schülerbuch

106 Kompetenzorientierte Lernziele  zentrale Anliegen der Europäischen Währungsunion erläutern  Konvergenzkriterien erklären Die Europäische Währungsunion (EWU) – ein Teil des Aufbaus Europas in Etappen Vom Schilling zum Euro Im Vertrag von Maastricht vereinbarten die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU bis zum Jahre 1999 einerseits eine Wirtschafts- und Währungsunion und ande- rerseits eine politische Union zu verwirklichen. Eine einheit- liche Währung, eine gemeinsame Geldpolitik, die von einer zentralen Notenbank aus betrieben wird, sind die markan- ten Kennzeichen einer Währungsunion. Dabei war es zu- nächst das Ziel, den Europäischen Binnenmarkt endgültig zu verwirklichen und vor allem währungspolitisch abzusi- chern. Am 1. Jänner 1999 war es so weit: Hunderttausende Men- schen feierten in elf Ländern der Europäischen Union die Geburt des Euros. Am 1. Jänner 2002 erfolgte die Ausgabe des Euro-Bargeldes und ab 1. März 2002 war der Euro allei- niges gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich und elf weiteren EU-Ländern. Derzeit hat der Euro-Club 19 Mitglie- der (M2). Nach außen hin, also im Vergleich zu anderen Währungen, ist der Euro, der von mehr als 300 Millionen Menschen von Lappland bis Sizilien verwendet wird, relativ stabil. Für viele Bürgerinnen und Bürger der Eurozone ist der Euro eine Erfolgsgeschichte. So sind Preisvergleiche für die Kon- sumentin und den Konsumenten über die Grenzen hinweg problemlos möglich und auch der Geldwechsel beim Reisen entfällt. Aber auch die Unternehmerinnen und Unterneh- mer sind im Rahmen ihrer Exporte innerhalb der Eurozone gegen Kursschwankungen geschützt. Im Rahmen der Wäh- rungsunion sollen die in M1 dargestellten zentralen Anlie- gen verwirklicht werden. Beweggründe für die Europäische Wirtschafts- & Währungsunion Wettbewerbsvorteile für Unternehmen • Sie zahlen nur in Euro. • Der Euro wird international ein gefragtes Zahlungsmittel. Verhinderung von Wechselkursschwankungen und Abwertungsstrategien einzelner Länder Preisvergleiche mit ausländischen Waren leichter möglich Keine Geldwechselspesen Preisstabilität unter den Mitgliedern bedingt durch Euro und Stabilitätspakt Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Wirtschaft, Förderung der Beschäftigung und des Wachstums Verwirklichung des Binnenmarktes Förderung des Zusammenhalts der Mitgliedstaaten auf den Gebieten Politik, Friedenssicherung M1 Beweggründe für die Europäische Währungsunion Elf EU-Länder nehmen seit Beginn an der Währungsunion teil, und zwar Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxem- burg, Niederlande, Österreich, Por- tugal und Spanien. Griechenland trat im Jahre 2001, Slowenien im Jahre 2007, Malta und Zypern im Jahre 2008 bei. Weitere Beitritte: Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014) und Litauen (2015). Folgende Staaten haben ebenfalls den Euro eingeführt, obwohl sie nicht der EU angehören: Andorra, Monaco, San Marino und der Vati- kanstaat so wie auch Montenegro, das sich im Jahre 2006 aus dem Staatenbund Serbien/Montenegro löste und unabhängig wurde. Auch die Republik Kosovo verwendet den Euro. M2 Wer ist Mitglied? Wie wird man Mitglied der Eurozone? Eine Währungsunion kann nur dann längerfristig funktio- nieren, wenn die gemeinsame Währung ihren Wert nach innen (Entwicklung der Inflationsrate) und nach außen (Stabilität der Wechselkurse) behält. Dies wiederum setzt voraus, dass nur solche Staaten an einer Währungsunion teilnehmen sollen, die wirtschaftlich möglichst ähnlich entwickelt sind und die eine stabilitätsorientierte Wirt- schaftspolitik betreiben. Um zu gewährleisten, dass nur Länder der Währungsunion beitreten können, die sich hin- reichend und dauerhaft wirtschaftlich angeglichen haben, wurden im Vertrag von Maastricht Kriterien bzw. Beitritts- bedingungen zur EWU festgelegt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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