global 5. Geographie und Wirtschaftskunde, Schülerbuch

102 Fallbeispiel Verantwortungsvoll konsumieren Kompetenzorientierte Lernziele die persönliche Rolle als Konsumentin bzw. Konsument kritisch durchleuchten und die Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen Philipp ist begeisterter Sportler, Skateboard fahren ist seine Leidenschaft. Er kauft in einem Sportgeschäft in seiner Nähe ein neues Skateboard. Noch bevor er es das erste Mal benutzt, entdeckt er allerdings in einem Onlineshop im Internet ein ähnliches Modell, das deutlich billiger ist. Da er noch genug Geld hat, bestellt er es. Das andere Skateboard will er ins Geschäft zurückbringen, schließlich hat er es ja noch nicht verwendet. Aber: Darf er es zurückbringen bzw. muss die Verkäuferin es zurücknehmen? Und was kann er tun, wenn ihm das im Internet bestellte Skateboard doch nicht gefällt, weil es im Internet besser ausgesehen hat als es tatsächlich ist? Es ist daher wichtig, seine Rechte und Pflichten als Konsumentin oder Konsument zu kennen. M1 Rücktrittsrecht Wesentliche Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten Rücktrittsrecht von einem Vertrag: Den Vertrag auflösen (rückgängig machen) kann man nur in besonderen Fällen, wie zB • wenn bei der Ware ein wesentlicher Mangel aufgetreten ist, der nicht behoben (repariert, ausgetauscht) werden kann, • wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten eines Unternehmens abgeschlossen wurde (zB als Haustürgeschäft, bei einer Werbeveranstaltung, bei Verkaufspartys), • wenn der Vertrag im „Fernabsatz“ abgeschlossen wurde (zB als Bestellung im Internet, im Teleshopping, per Bestellschein). Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Die AGB sind Regelungen, die Unternehmen allen ihren Geschäften zugrunde legen, um vor allem Liefer- und Zahlungsbedingungen einheitlich zu regeln. Die AGB gelten nur, wenn sie zwischen den Vertragspartnern Verkäuferin oder Verkäufer und Käuferin oder Käufer vereinbart werden. Vielleicht ist Ihnen beim Online-Shopping schon aufgefallen, dass Sie stets anklicken müssen, die AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren. Sie sollten also bei JEDEM Vertragsabschluss immer auch das „Kleingedruckte“ lesen und fragen, wenn Sie eine Regelung nicht verstehen. Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) enthält Bestimmungen, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Nachteilen und Schaden schützen wollen. Es erklärt daher besonders nachteilige Bestimmungen für Konsumentinnen und Konsumenten in den AGB für ungültig. Gewährleistung: Hier geht es darum, dass die Verkäuferin bzw. der Verkäufer für Mängel haftet, die innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf auftreten. Gewährleistungsansprüche von Konsumentinnen und Konsumenten können vertraglich weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und kann nur beim Kauf von gebrauchten beweglichen Sachen auf ein Jahr verkürzt werden. Wesentliche Pflichten von Konsumentinnen und Konsumenten Annehmen und Prüfen der Ware: Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Ware bei Kauf oder bei Lieferung genau prüfen und Mängel sofort melden. Gewährleistungsansprüche können am besten innerhalb des ersten halben Jahres durchgesetzt werden, weil hier die Käuferin bzw. der Käufer nicht beweisen können muss, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Zahlung: Hat das Unternehmen seine Leistung erbracht, ist die Konsumentin bzw. der Konsument verpflichtet zu zahlen. Bezahlt man nicht, gerät man in Zahlungsverzug, und das Unternehmen könnte sofort klagen. Es ist zwar üblich, an die Zahlung zu erinnern und noch ein weiteres Mal zu mahnen, es besteht aber für das Unternehmen keine Verpflichtung zu mahnen. Kann man eine Rechnung nicht bezahlen, ist es wichtig, das der Verkäuferin oder dem Verkäufer mitzuteilen und mit ihr bzw. ihm gemeinsam eine Lösung (etwa einen Zahlungsplan) zu erarbeiten. Mahnungen sind häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden (Zinsen, Mahnspesen), die man ebenfalls vermeiden sollte. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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