➝ Schulbuch-Seiten 106–107 Vögel Gewölle sind längliche, meist graue Gebilde, die von Eulen, aber auch von Greifvögeln und Krähenvögeln ausgewürgt werden. Sie enthalten die Teile der Beutetiere, die von den Vögeln nicht verdaut werden können, wie zum Beispiel Haare, Federn, Knochen und Zähne. Diese Speiballen kann man oft an den Schlafplätzen der Tiere (unter Bäumen in Wäldern oder Parks, in Scheunen oder Türmen) finden. Für die Analyse von Gewöllen eignen sich Eulengewölle besonders gut, da in ihren Gewöllen Knochen und Zähne der Beutetiere erhalten bleiben. Anhand dieser Überreste kann man die Beutetiere bestimmen. Das wichtigste „Beweisstück“ ist dabei der Schädel. Gewölle untersuchen V1 Du brauchst: Eulengewölle, Lineal, Pinzette, Marmeladeglas mit Schraubverschluss, Küchensieb, Spülmittel, Klebstoff, weißen Pappkarton, ev. Gummihandschuhe So geht’s: ■ Miss die Länge und die Dicke des Gewölles. Notiere auch die Farbe, die Form und den Fundort. Bestimme mithilfe der Tabelle die Eulenart, von der das Gewölle stammt. ■ Gib das Gewölle in das Marmeladeglas. Fülle es mit Wasser und gib einen Tropfen Spülmittel dazu. Schraube den Deckel fest zu und schüttle das Glas. ■ Lass das Glas für etwa 10 Minuten stehen und schüttle es dann noch einmal. Öffne dann den Deckel und seihe das Wasser mit dem Sieb ab (B2). ■ Untersuche die Überreste mit der Pinzette (B3). Stelle anhand des Schädels fest, was der Vogel gefressen hat (B4). B1 Mehrere Gewölle von Steinkäuzen Eulenart Länge in mm Breite in mm Merkmale Steinkauz 15 – 52 10 – 15 schlank und langgestreckt; im Sommer oft mit Insektenteilen Waldohreule 37 – 65 20 – 30 schlank und gleichmäßig walzenförmig; hellgrau Schleiereule 22 – 80 25 – 30 abgerundete Enden; meist schwarzglänzende Oberfläche Waldkauz 35 – 80 20 – 30 bauchige, unregelmäßige Form, oft an einem Ende zugespitzt; meist einzeln verstreut; hell- oder dunkelgrau Uhu 43 – 129 35 – 40 auffällig groß, mit großen Skelettteilen und Knochen B2 Gewölle im Sieb B3 Oberkiefer einer Wühlmaus (20 mm lang) Wirbeltiere 46 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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