BioTOP 3, Schulbuch, aktualisierte Ausgabe

104 Haltung von Nutztieren (1) Je nach Landwirtschaftsform und Bedeutung der Nutztiere gibt es unterschiedliche Haltungsformen . Man unterscheidet zwischen Intensivhaltung und artgerechteren Haltungsformen. Bei der Intensivhaltung wird eine sehr große Anzahl gleicher Nutztiere gleichen Alters gehalten. Der verfügbare Platz ist gering. Das Ziel dieser Haltungsform ist, mit wenig Arbeitskräften und Kosten so viele Tiere wie möglich zu versorgen. Daher wird auf technische Möglichkeiten, die Tiere zu füttern und zu säubern, zurückgegriffen. Das einzelne Tier und seine Bedürfnisse treten in den Hintergrund . Daher wird die Intensivhaltung durch gesetzliche Regelungen immer mehr eingeschränkt oder verboten. Vor allem Rinder, Schweine und Hühner werden wegen der großen Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten aber noch immer so gehalten. Die Haltung vieler Tiere auf engem Raum fördert die Aggression der Tiere untereinander. Es kann auch zur Ausbreitung von Krankheiten kommen, die durch Medikamente bekämpft werden müssen. Bei der Intensivhaltung können auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten eine Folge sein. Durch die große Anzahl an Tieren treten auch Umweltprobleme durch Geruchsbelästigung und durch die Entsorgung der Gülle auf. Als Gülle bezeichnet man das Gemisch aus Kot und Harn der Stalltiere. Sie wird oft nicht zur Düngung von Futterpflanzen verwendet. Denn Landwirt­ schaftsbetriebe, die Intensivhaltung betreiben, besitzen oft keine eigenen Felder mehr. Daher wird die Gülle auf fremden Feldern zur Düngung verwendet oder in Biogasanlagen verbrannt. Dorthin muss sie aber erst mittels Tankwagen befördert werden. Bei der artgerechten Nutztierhaltung wird auf die Bedürfnisse der Tiere eingegangen . Angeborene Verhaltensweisen werden berück­ sichtigt. Die artgerechte Nutztierhaltung ist aufwändiger als die Intensivhaltung und auch mit höheren Kosten verbunden. Haltung von Rindern Weltweit werden einige Rinder auch heute noch in der sogenannten Anbindehaltung gehalten. Jedes Rind ist an einem eigenen Platz fixiert und kann sich nicht im Stall bewegen (  B 1 ). Im österreichischen Tierschutzgesetz ist die dauernde Anbindehaltung verboten. Mindestens 90 Tage im Jahr beträgt der vorgeschriebene Auslauf (§16 Tierschutzgesetz). Artgerechter ist die Laufstallhaltung (  B 2 ). Bei dieser Haltungsart haben die Rinder die Möglichkeit zu Sozialkontakten und freier Bewegung. Das ist wichtig, weil Rinder Herdentiere sind. Den Rindern werden meist die Hörner entfernt . Als Begründung wird vorgebracht, dass sie sich sonst gegenseitig verletzen könnten. In der heutigen Nutztierhaltung werden Kälber oft sofort von den Müttern getrennt. Bei der Mutterkuhhaltung können die Kälber hingegen ständig bei ihren Müttern sein und auch jederzeit gesäugt werden (  B 3 ). B 1 Rinder in Intensivhaltung B 2 Rinder in Laufstallhaltung B 3 Mutterkuh mit neugeborenem Kalb: Du kannst erkennen, dass das Fell des Kalbes noch feucht ist. B 4 Die Freilandhaltung ist die artgerechteste Haltungsform für Rinder. Zusatzmaterial xr2vg7 Nur zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv

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