Starke Seiten Deutsch 3, Schulbuch, aktualisierte Ausgabe

Dein Recht als Konsumentin oder Konsument – der Konsumentenschutz Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen zu spät liefern oder die gelieferte Ware Mängel aufweist. Welche Möglichkeiten gibt es dann? Was tun bei verspäteter Lieferung? Wenn vom Unternehmen zu spät geliefert wird, kann die Konsumentin/der Konsument eine angemessene Nachfrist (mit genauem Datum) setzen. Gleichzeitig sollte man vorsorglich den Rücktritt vom Vertrag erklären, falls trotzdem nicht geliefert wird. Was tun, wenn die Ware mangelhaft ist? Wenn jemand eine Ware (z. B. ein Smartphone, einen Flat-Screen …) kauft, ist davon auszugehen, dass diese mangel- und fehlerfrei geliefert wird. Bemerkt die Käuferin/der Käufer bei der Übergabe der Ware einen Fehler oder Mangel, sollte die Ware nicht entgegengenommen werden. Wird der Mangel erst später entdeckt, kann man die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen und eine kostenlose Reparatur oder einen Austausch bzw. Umtausch der mangelhaften Ware verlangen. Eine Preisminderung oder Vertragsaufhebung (Ware zurück, Geld zurück) kann gefordert werden, wenn eine kostenlose Reparatur oder ein Austausch bzw. Umtausch • nicht möglich ist, • vom Unternehmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt oder verweigert wird, • mit erheblichen Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten für die Käuferin/den Käufer verbunden wäre. Wurde die Ware noch nicht bezahlt, hat man die Möglichkeit, einen Teil oder den gesamten Kaufpreis zurückzuhalten. Unter Garantie versteht man die freiwillige Zusage des Unternehmens, eine Reparatur oder einen Umtausch der mangelhaften Ware durchzuführen. Art und Umfang der Garantie stehen in den Garantiebedingungen. Markiere im Text oben wichtige Stichworte und verfasse anschließend ein Exzerpt. Finde in der Wörterschlange Begriffe zum Thema „Kaufvertrag“. 1 5 10 15 20 29 30 K auf ve rt rag Za hlu n gs be di ng un ge nLi ef er be din gu ng enR ek la ma ti on Lie f e rv erz ug M ä ng el Nun weiß ich, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen werden sollte und auf jeden Fall die der Ware, den , Namen, Adressen und Unterschriften von Verkäuferin/Verkäufer und Käuferin/Käufer enthält. Das ist wichtig! Bei der Lieferung einer mangelhaften Ware habe ich die Möglichkeit, vom Unternehmen eine oder einen der beschädigten Ware zu fordern. Ich weiß Arbeitsblatt dc67u2 101 Lesen Arbeitsheft 59 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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