Starke Seiten Deutsch 2, Schulbuch, aktualisierte Ausgabe

In folgenden drei Kurzfassungen haben sich jeweils drei Fehler eingeschlichen. Streiche das Falsche durch und schreibe das Richtige in die Randspalte. A Einst kam ein Fremder nach Klosterneuburg. Er erfuhr von der hohen Belohnung und nahm sich der Katzenplage an. Als er nach vollbrachter Tat nur ein Viertel des Lohnes erhalten sollte, rächte er sich am Stadtrat: Er lockte die Kinder auf ein Schiff und fuhr mit ihnen davon. B Vor langer Zeit gab es in Korneuburg einmal eine Rattenplage. Ein stadtbekannter Pfeifer vertrieb die lästigen Nagetiere, indem er auf seiner schwarzen Pfeife grelle Töne spielte. Als ihm der Bürgermeister nur die Hälfte der Belohnung auszahlen wollte, lockte er die Kinder der Stadt mit seiner Musik auf ein Schiff und fuhr mit ihnen auf dem Meer davon. C Vor langer Zeit gab es in Korneuburg einmal eine Rattenplage. Ein fremder Musikant las von der Belohnung und vertrieb die lästigen Insekten, indem er auf seiner golden funkelnden Pfeife grelle Töne spielte. Der Bürgermeister wollte ihm nur ein Viertel der Belohnung geben, da brachte er die Kinder der Stadt auf einem Schiff zurück. Welcher Schwanz gehört der bunten Ratte? Kreuze an. Schreibe die Texte von Aufgabe 12 richtiggestellt auf. Die Stadt Korneuburg liegt in Niederösterreich. Aber nicht nur hier gab es einen Rattenfänger. In welcher deutschen Stadt existiert ebenfalls eine Sage vom Rattenfänger? Höre die deutsche Sage vom Rattenfänger. Welche Unterschiede gibt es zur österreichischen Sage? Schreibe die Unterschiede auf. 12 Tipp Ein greller Ton ist durchdringend und unangenehm. 13 1 2 3 4 14 Rattenfängerbrunnen in Korneuburg 15 Tipp Nimm das Internet zu Hilfe. 16 Die Sage „ “ erzählt von einem Pfeifer, der die Stadt von einer befreit. Er wird um seinen Lohn geprellt und rächt sich bitter. liegt nur wenige Kilometer nördlich von Wien und wurde früher häufig von Ratten geplagt. Das ist der wahre Kern der Sage. Tatsächlich! Ich weiß Hören pb4t9r Hören  Track 9 71 Lesen Arbeitsheft 40 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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