AUF DEM WEG ZUR MATURA Thema: Brauchen wir ein drittes Geschlecht? A49 Verfassen Sie eine Erörterung. Lesen Sie den von Reinhard Müller verfassten Kommentar Ordnung der Vielfalt, der am 15.08.2018 in der Online-Ausgabe der FAZ erschienen ist. Verfassen Sie nun die Erörterung und bearbeiten Sie dabei die folgenden Arbeitsaufträge: • Geben Sie Reinhard Müllers Argumentationslinie knapp zusammengefasst wieder. • Diskutieren Sie den Standpunkt, dass zur Freiheit eines Menschen das freie Ausleben der geschlechtlichen Identität dazugehöre. • Nehmen Sie Stellung zur Aussage, dass eine Unterscheidung in Mann und Frau auf gewisse Art und Weise eine natürliche sei, die nicht geleugnet werden könne. Schreiben Sie zwischen 405 und 495 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 Das Leben ist divers. Und jeder Mensch ist frei. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden, sowenig wie wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Anschauungen. So sagt es das Grundgesetz, und deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Personenstandsrechts beanstandet, nach denen es nicht möglich war, neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Möglichkeit eintragen zu lassen. Jetzt ist das Bundeskabinett dem Karlsruher Auftrag nachgekommen – es kann bald auch „divers“ eingetragen werden. Hier geht es um die persönliche Freiheit. Und es ist Aufgabe des Verfassungsgerichts – und Grund seiner Beliebtheit –, die Rechte des Individuums gegen die staatliche Ordnung zu verteidigen. Zur Freiheit gehört die geschlechtliche Identität; das Leiden der Betroffenen, die sich nicht in ein binäres Geschlechtersystem einordnen lassen wollen und können, Operationen, Hänseleien, Erniedrigungen durchgemacht haben, kommt in einem nüchternen Eintrag ohnehin nicht zum Ausdruck. Allerdings hat auch die Ordnungsfunktion ihren Sinn. Dass niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werden darf, setzt Geschlechter voraus; wie auch, in der Sprache des Grundgesetzes, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft und Glauben. Die menschliche Ordnung verteilt Etiketten, aber sie findet auch eine natürliche Ordnung vor. Hier gibt es Unterschiede, die freilich in einem Rechtsstaat niemals eine sachfremde Ungleichbehandlung rechtfertigen können. Vor dem Recht sind alle gleich, aber jeder ist einzigartig. Das vielfältige, diverse Leben lebt ja gerade von diesen Unterschieden. Schon früher gab es die Möglichkeit, die Frage nach dem Geschlecht nicht zu beantworten. Karlsruhe hat zwar einen Anspruch auf Eintragung „beliebiger Identitätsmerkmale“ abgelehnt – doch der Zug fährt eher in diese Richtung. Doch selbst wenn künftig auf jedwede Geschlechtsangabe verzichtet würde – daran, dass es Männer und Frauen gibt, dass diese unterschiedlich sind und nur so und deshalb neues Leben hervorbringen können, kommt kein Gesetzgeber und kein Verfassungsgericht vorbei. Die Einzigartigkeit dieser Verbindung ist schon rechtlich eingeebnet – geleugnet werden kann sie nicht. QUELLE: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/das-dritte-geschlecht-ordnung-der-vielfalt-15739792.html; (abgerufen am 01.02.2022) 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 Ordnung der Vielfalt Von Reinhard Müller | 15.08.2018 Das Leben ist divers – doch selbst wenn künftig auf jedwede Geschlechtsangabe verzichtet würde: Daran, dass es Männer und Frauen gibt, diese unterschiedlich sind und nur so neues Leben hervorbringen können, kommt kein Gesetzgeber vorbei. 233 Schreiben üben Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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