sprachreif 3/4, Schülerbuch

3. Aktionalität Politische Reden sind meist handlungsorientiert, d. h. sie (bzw. die Redner/innen) wollen an die Öffentlichkeit oder zumindest an einen Teil davon appellieren. Mögliche Ziele sind die Gewinnung des Wohlwollens, die Sicherung von Regierungsmacht oder deren Erlangung, aber auch die Durchsetzung von einzelnen politischen Forderungen. 4. Parteilichkeit Jede politische Rede ergreift für eine Position Partei, wobei selbstverständlich nicht auszuschließen ist, dass dies auf Grundlage einer Pro-Kontra-Argumentation basiert. Hat man als Zuhörer/in jedoch am Ende der Rede keine Ahnung, welche Position vertreten wird, hat man entweder nicht aufmerksam zugehört oder die Rede war nicht zufriedenstellend ausgearbeitet. A11 Überprüfen Sie, ob die vier Prinzipien politischer Reden von Emmeline Pankhurst eingehalten wurden. Nehmen Sie zu jedem Prinzip schriftlich Stellung. Die Funktionen politischer Reden kennen A12 Erstellen Sie eine Tabelle wie im Entwurf und erarbeiten Sie die Funktionen anhand der Rede von Emmeline Pankhurst. MERKENSWERT Überzeugung versus Manipulation Überzeugen: durch nachvollziehbare Argumentation und Überredungstechnik Meinungen beeinflussen Manipulieren: durch bewusste Verschleierung der eigentlichen Absicht einseitig, unseriös Meinungen lenken Ein Beispiel für Manipulation in der Werbung: Das „Gratis-­ Geschenk“ Information Wertung Appell Legitimation … … … … A13 Verfassen Sie eine Analyse der Rede von Emmeline Pankhurst. Bearbeiten Sie dabei folgende Arbeitsaufträge: • Nennen Sie die wesentlichen Informationen zur Rede. (siehe A8) • Geben Sie den Inhalt der Rede knapp wieder. (siehe A9) • Untersuchen Sie die Argumentationslinie der Rede. (siehe A10) • Analysieren Sie Sprache und Stil der Rede. (siehe A7) • Beurteilen Sie – beruhend auf den Ergebnissen Ihrer Analyse – ob es der Rednerin gelingt, ihren Standpunkt darzulegen. Schreiben Sie etwa 400 Wörter. (Dies ist ein Richtwert. Wichtiger als der Umfang ist, dass Sie die Arbeitsaufträge befolgen). 14 1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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