AUF DEM WEG ZUR MATURA Thema: Asyl und Abschiebung – Wo der Humanismus scheitert A64 Schreiben Sie einen Kommentar. Situation: Aufgrund der Abschiebung einer gut integrierten und in Österreich geborenen Schülerin nach Georgien ist das Asylrecht in den Medien heiß diskutiert. Lesen Sie den folgenden Hintergrundbericht und verfassen Sie einen Kommentar, in dem Sie sich zum System des „Abschiebens“ äußern, und bearbeiten Sie die folgenden Arbeitsaufträge: • Nennen Sie den Grund Ihres Schreibens bzw. das Thema, auf welches Sie sich beziehen. • Fassen Sie die wichtigsten Informationen aus dem Ausgangstext zusammen und stützen Sie damit Ihre Argumentation. • Appellieren Sie zu einer in Ihren Augen richtigen Asylpolitik. Schreiben Sie zwischen 270 und 330 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. 2 4 6 8 10 12 14 16 „Ich bin dort fürs Abschieben – wenn es sich um Gfrasta handelt, aber sicher nicht bei Menschen, die hier geboren sind […]“, twitterte Michael Ludwig. Eine Definition von „Gfrasta“ findet sich freilich in keinem Gesetz. 1. Wann kann man Fremde grundsätzlich wieder des Landes verweisen? Wenn es nicht um Asylwerber geht, hat der Staat eine breite Handhabe. Selbst durch Verwaltungsübertretungen können sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Auch Verstöße gegen das Fremdenrecht können reichen. 2. Kann man Personen trotz Asylverfahrens nach Hause schicken? Wenn jemand behauptet, in seinem Heimatland verfolgt zu werden, so ist sein Asylverfahren zu Ende zu führen. Und wenn er Asyl bekommt, darf er auch in Österreich bleiben. Selbst wenn er sich danebenbenimmt. Nur wer bereits in seiner Heimat Menschenrechtsverletzungen oder gar Völkermord begangen hat, hat sein Asylrecht vorab verwirkt. 3. Wann kann man Asylberechtigte abschieben, wann nicht? Wer schon Asyl bekommen hat, ist weitgehend einem Inländer gleichgestellt. [Der] Asylstatus kann aberkannt werden, wenn man eine Gefahr für die Sicherheit der Staaten oder für die Allgemeinheit darstellt. Die Abschiebung sei aber selbst nur dann möglich, wenn dem Betroffenen keine Verfolgung in der Heimat droht. In den Tod schicken darf man selbst ein „Gfrast“ durch Abschiebung nicht. 4. Wie hat man bei Personen vorzugehen, die keine „Gfrasta“ sind, aber keinen Asylgrund haben? Das EU-Recht sehe eine Verpflichtung der Staaten vor, illegal aufhältige Personen abzuschieben. QUELLE: https://www.diepresse.com/5931949/abschiebungen-wann-man-selbst-gfrasta-behalten-muss; (abgerufen am 03.02.2021) 18 20 22 24 26 28 30 32 Abschiebung: Wann man selbst „Gfrasta“ behalten muss Von Philipp Aichinger | 02.02.2021 KREATIVES SCHREIBEN ÜBEN A65 Situation: Sie verurteilen die Abschiebung des Mädchens und möchten ihm Mut machen und Hoffnung geben. Sie schreiben Tina einen Brief, in dem Sie an passenden Stellen Zitate zum Thema „Hoffnung“ einbauen, um ihr damit Kraft zu geben. A66 Situation: Auf einem „Social Media-Kanal“ Ihrer Wahl möchten Sie ein Statement für das abgeschobene Mädchen hinterlassen. Erstellen Sie ein Bild mit kurzem Text, ein Poster, eine Kurzmeldung oder ein kurzes Video, in dem Sie sich zu Menschlichkeit, Hoffnung und Asylpolitik äußern. Versuchen Sie, zu polarisieren und die Aufmerksamkeit der Userinnen und User zu erlangen. 89 Schreiben üben Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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