sprachreif - Deutsch Oberstufe, Schülerbuch

Im Überblick: Die sieben Textsorten der schriftlichen Reifeprüfung Für die schriftliche Reifeprüfung werden Sie im Laufe der Sekundarstufe II (Oberstufe) dem Lehrplan folgend das Verfassen von sieben Textsorten lernen: 5. Klasse Leserbrief Der Leserbrief ist eine persönliche, meinungsbetonte Stellungnahme in einem Printmedium 1 . Es wird auf einen dort veröffentlichten Text oder ein aktuelles Ereignis Bezug genommen. Zusammenfassung Die Zusammenfassung ist eine verdichtete und verkürzte Version eines Textes. Wichtig sind eigene Formu- lierungen , jedoch müssen Verfälschungen oder Kommentare zum Sachverhalt vermieden werden. Erörterung Die schriftliche Abwägung von Vor- und Nachteilen zu einer strittigen Frage bzw. zu einem kontroversen Thema nennt man Erörterung. Es ist auf einen sachlichen Stil im Hauptteil zu achten. 6. Klasse Kommentar Der Kommentar ist eine journalistische Textsorte , die zur Meinungsbildung von Leserinnen und Lesern beitragen soll. Er ist subjektiv, meinungsbetont und argumentiert meist einen eindeutigen Standpunkt . 7. Klasse Meinungsrede Die Meinungsrede ist die schriftliche Version eines mündlich vorzutragenden Textes. Sie behandelt ein aktuelles strittiges Thema und vertritt argumentativ und stilistisch einen eindeutigen Standpunkt . Textanalyse Die Textanalyse untersucht einen (nichtliterarischen/pragmatischen) Text in Bezug auf seine inhaltlichen, sprachlichen und formalen Merkmale . Textinterpretation Die Textinterpretation untersucht und bewertet/deutet einen literarischen Text in Bezug auf seine inhaltli- chen, sprachlichen, formalen und epochentypischen Merkmale . Abgesehen von diesen sieben Matura-Textsorten werden Sie im Deutschunterricht selbstverständlich auch noch viele andere Texte und Textsorten kennen, schreiben und analysieren lernen. Im Prinzip sollen Sie im Laufe der Oberstufe die Kompetenz erwerben und erweitern, unterschiedliche Schreibhandlungen vonein­ ander unterscheiden und ausführen zu können. 1 z. B. in einer Tageszeitung 20 1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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