Bildungswege und Arbeitswelten 1 Produzent – Konsument – Prosument? Ordne die Bilder in M1 zu. Begründe deine Sichtweise. (UK, II) 2 Recherchiere, mit welchen Angeboten der Verein für Konsumenteninformation Konsumierende unterstützt. (HK, II) 3 Erarbeitet in Kleingruppen je ein konkretes Beispiel für einen Gewährleistungs-, Garantie- und Umtauschfall. M6 hilft euch dabei. (HK, III) 4 Lies die Begriffe unten. Stelle fest, welcher Begriff nicht zu den anderen passt. Streiche diesen Begriff durch. Begründe deine Entscheidung. (UK, II) • Ende der Schulpflicht – eigenständiger Wohnungskauf – Teilnahme an Wahlen • Stickertausch – Volksschule – Kredit • mündige Minderjährige – Radfahren im Straßenverkehr – Mittelschule / AHS-Unterstufe O AH S. 23 14–18 Jahre („mündige Minderjährige“) Sie dürfen selbst über ihr Taschengeld entscheiden. Wenn du allerdings eine große Summe Geld beim Einkauf ausgibst und damit die „Befriedigung der Lebensbedürfnisse“ gefährdet ist, gilt der Kauf nur eingeschränkt: Er ist „schwebend unwirksam“. Das bedeutet, er ist erst gültig, wenn deine Eltern zugestimmt haben. Theoretisch ist es möglich, mit 15 Jahren einen Mietvertrag zu unterschreiben, etwas auf Raten zu kaufen oder einen Kredit aufzunehmen. In der Praxis wird bei all diesen Geldgeschäften die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten verlangt. Kannst du die Miete oder die Raten nicht bezahlen, müssen die Erziehungsberechtigten einspringen. 18+ Du bist voll geschäftsfähig und bist für deine Geldgeschäfte verantwortlich. Die Erziehungsberechtigten haften nicht mehr. Das gilt auch für Einkäufe im Internet. M7 Konsumregeln für Altersklassen Gewährleistung – Garantie – Umtausch Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, Waren und Dienstleistungen fehlerfrei zu kaufen. Wenn aber ein Mangel (= Fehler) nach dem Kauf auftritt, so muss der Verkäufer oder die Verkäuferin Lösungen anbieten. Das ist gesetzlich so geregelt, also keine freiwillige Leistung. Man bezeichnet das als Gewährleistung. Die Gewährleistung gilt nicht nur für Neues, sondern auch für Waren, die man schon in Verwendung hat, und für Dienstleistungen, die nicht dem Auftrag entsprechen. Die Gewährleistungsfristen betragen zwei Jahre bei beweglichen Sachen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Der Verkäufer oder die Verkäuferin kann das mangelhafte Produkt eintauschen. Das passiert sehr häufig bei Elektrogeräten. Er oder sie kann es aber auch reparieren (lassen). Wenn beides nicht möglich ist, muss der Preis an den Konsumenten oder die Konsumentin zurückerstattet werden. Gewährleistungen werden häufig mit Garantien verwechselt. Das sind freiwillige Zusagen der Händlerin oder des Händlers, einen späteren Mangel oder Fehler zu beheben. Dabei entscheidet der Garantiegeber oder die Garantiegeberin selbst, was er bzw. sie garantiert. Die Garantie muss nicht immer kostenlos sein. Garantien müssen jedenfalls immer schriftlich gemacht werden. Auch der Umtausch ist ein freiwilliges Angebot vieler Firmen. Waren, die reduziert über den Ladentisch gehen (zB Sommerschlussverkauf), werden in aller Regel nicht umgetauscht. (nach: www.insert.schule.at, abgerufen am 28.7.2023) M6 Drei Möglichkeiten, einen Mangel zu beheben M5 Originalverpacktes Handy mit Schaden? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) berät Konsumentinnen und Konsumenten. 53 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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