In vielen Klassen erarbeiten Lernende gemeinsam Klassenregeln. Man könnte sie als „Pflichten“ bezeichnen. Demgegenüber stehen Rechte, die Schülerinnen und Schüler haben: Im Schulunterrichtsgesetz ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler über ihren Notenstand Bescheid wissen dürfen. Sie dürfen sich auch an der Gestaltung des Unterrichts beteiligen und die Unterrichtsmittel wählen. Auch in der Arbeitswelt gibt es Rechte und Pflichten. Wenn Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter beispielsweise aufgefordert werden, weniger Urlaub zu konsumieren oder unbezahlte Überstunden zu machen, so müssen sie das nicht tun. Denn das Arbeitsrecht bestimmt darüber, welche Regeln gelten. Und die Regeln sind nicht immer die gleichen geblieben (M3). Sie wurden von den Arbeitenden erkämpft. Aber wie geht das? Gemeinsam stark! Wer kämpft für meine Rechte? Du kennst die Situation aus der Schule: Möchte man gemeinsam etwas erreichen, hilft es, sich gegenseitig zu unterstützen und zusammenzuschließen. So ist es auch im Berufsleben. Angestellte, öffentlich Bedienstete und Arbeiterinnen und Arbeiter haben sich in der Vergangenheit zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen und ihre Arbeitsbedingungen auszuhandeln: eine faire Bezahlung, geregelte Arbeitszeiten, das Recht auf Urlaub, … All das wurde in der Vergangenheit gemeinsam erreicht. Die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten in Österreich die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB). Wirtschaftskammer (WKO), Industriellenvereinigung (IV) und Landwirtschaftskammer (LWK) sind die wichtigsten Vertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. M1 Rund 4,3 Millionen der Österreicherinnen und Österreicher gehören 2022 einer der Gruppen an. (Quelle: Statistik Austria, 2024) 0 1 000 000 2 000 000 3 000 000 Angestellte / öffentlich Bedienstete Arbeiter Selbstständige Lehrlinge Mithelfende 58 700 106 900 484 400 1 022 900 2 769 800 Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter: Vereinfacht gesagt, arbeiten Arbeiterinnen und Arbeiter vor allem mit den Händen und setzen ihre Körperkraft, ihre Geschicklichkeit und ihr Wissen ein. Angestellte setzen ihre Geisteskräfte und ihr Wissen ein. Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete: Sie sind im öffentlichen Dienst (Bund, Ländern und Gemeinden) beschäftigt. Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern (zB Arbeitszeiten, Kündigung, Tätigkeiten, …). Manche Teile sind im Kollektivvertrag geregelt, wie etwa die Entlohnung. M2 Das ABC der Erwerbstätigkeit M3 Entwicklung der Arbeitnehmerrechte in Österreich (Quelle: Arbeiterkammer OÖ, 2024) Meilensteine im österreichischen Sozialstaat 1949 Einführung der Kinderbeihilfe 1951 Einführung der Wohnbeihilfe 1957 Inkrafttreten des Mutterschutzgesetzes 1968/69 Einführung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktförderungsgesetz 1970–1972 Abschaffung der Studiengebühren und Einführung von kostenlosen Schulbüchern und Schulfreifahrten 1972 Arbeitnehmerschutzgesetz 1975 Familienrechtsreform (zB Gleichberechtigung in der Ehe) 1979 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Arbeitswelt 1989 Möglichkeit der Väterkarenz 1993 Einführung des Pflegegeldes 1994 Gründung des Arbeitsmarktservice (AMS) 1996 Krankenversicherung für Freie Dienstnehmerinnen und Freie Dienstnehmer sowie Neue Selbstständige 2001 Kinderbetreuungsgeld für alle 2010 Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung 2017 Einigung auf 1.500 Euro kollektivvertraglichen Mindestlohn in allen Branchen 1950 2020 der Kollektivvertrag: Für bestimmte Berufsgruppen wurden Arbeitsbedingungen ausgehandelt, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten (zB Kollektivvertrag der Papierindustrie, der Gastronomie und Hotellerie, ...) Rechte und Pflichten von Erwerbstätigen 50 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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