global 3. Geographie und wirtschaftliche Bildung, Schülerbuch [Teildruck]

Zusammenleben in Österreich Die österreichische Bevölkerung hat sich seit 2015 um etwa eine halbe Million Menschen vergrößert. Nicht alle Menschen in Österreich besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft. Rund 20 % der hier lebenden Menschen besitzen diese nicht (M1 und S. 10). Sie oder ihre Eltern kommen aus unterschiedlichen Ländern. In M1 siehst du, wie sich Staatsangehörige anderer Staaten auf die Bundesländer aufteilen. Wie wird man Staatsbürgerin oder Staatsbürger? Sind Vater oder Mutter österreichische Staatsbürger, wird das Kind auch Staatsbürger. Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, können einen Antrag dafür stellen: Man muss mindestens zehn Jahre hier gelebt haben. Man muss ein regelmäßiges Einkommen vorweisen können. Auch Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung. Menschen, die Straftaten begangen haben, bekommen die Staatsbürgerschaft nicht. Für den Antrag und die Verleihung der Staatsbürgerschaft müssen Gebühren bezahlt werden. Wozu Staatsbürgerschaft? Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben das Recht politisch mitzubestimmen. Sie dürfen wählen und bei Volksabstimmungen ihre Stimme abgeben. Im Ausland vertritt die österreichische Botschaft Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die Österreicherinnen und Österreichern Schutz, Rat und Hilfe bietet, wenn sie diese benötigen. Mit der Staatsbürgerschaft sind auch Pflichten verbunden. Ein Beispiel dafür: Männer zwischen 17 und 50 Jahren sind verpflichtet, Wehrdienst (Bundesheer) oder Zivildienst zu leisten. Seit 2023 können Frauen einen freiwilligen Grundwehrdienst machen. M2 Den österreichischen Reisepass bekommen nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. der Migrationshintergrund: Jemand, der selbst oder dessen Eltern im Ausland geboren wurden, hat Migrationshintergrund. Man unterscheidet zwischen der 1. Generation (Die Person wurde im Ausland geboren.) und der 2. Generation. In diesem Fall wurde die Person mit Migrationshintergrund bereits in Österreich geboren. Eine Person mit Migrationshintergrund kann die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Österreichs Bevölkerung wächst allein durch Zuwanderung. Ohne Zuwanderung würde die Bevölkerung nach den aktuellen Prognosen langfristig auf das Niveau der 1950-er Jahre zurückfallen. Seit 2015 ist der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund von 21,4 % auf 25,4 % gestiegen. (nach: Statistik Austria, abgerufen am 3.8.2023) M3 Zitat von Statistik Austria-Generaldirektor Prof. Dr. Tobias Thomas. M1 Anteil der Menschen mit anderen Staatsbürgerschaften im Bundesländervergleich 2023 (Quelle: Statistik Austria, 2024) Vorarlberg Deutschland Türkei Syrien Rumänien Bosnien 4,8 % 3,1 1,0 0,9 0,9 Wien Serbien Deutschland Türkei Polen Rumänien 3,9 % 2,0 2,3 2,2 2,1 Österreich Deutschland Rumänien Serbien Türkei Kroatien 2,5 % 1,6 1,3 1,3 1,1 Oberösterreich Rumänien Deutschland Bosnien Kroatien Ungarn 1,9 % 1,9 1,5 1,2 1,1 Niederösterreich Rumänien Deutschland Türkei Ungarn Ukraine 1,6 % 1,3 1,0 0,9 0,8 Burgenland Ungarn Slowakei Deutschland Rumänien Ukraine 2,5 % 1,5 1,3 1,2 0,8 Steiermark Rumänien Kroatien Deutschland Bosnien Ungarn 2,0 % 1,7 1,4 1,0 0,9 Kärnten Deutschland Bosnien Kroatien Slowenien Rumänien 2,4 % 1,4 1,3 1,1 0,9 Salzburg Deutschland Bosnien Kroatien Serbien Ungarn 3,9 % 2,0 1,4 1,4 1,3 Tirol Deutschland Türkei Italien Ungarn Kroatien 5,3 % 1,5 1,1 1,0 0,8 24 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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