Starke Seiten Deutsch 3, Arbeitsheft Basis

Informationstexte lesen und verstehen: Achtung: Fallen im Internet! In einer Broschüre ist zu lesen: Rücktritt bei Internetverträgen, Teleshopping etc. § 5e Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sieht ein Rücktrittsrecht für Verträge vor, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen werden. Darunter fallen z. B. Internetverträge, Teleshopping, Katalogbestellungen, Bestellhotlines etc. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage (Samstag zählt nicht) und beginnt: • bei Warenlieferungen mit dem Erhalt der Ware, • bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es reicht, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (aus Beweisgründen unbedingt eingeschrieben versenden). Kein Rücktrittsrecht gibt es z. B. bei: • Hauslieferungen (z. B. Lebensmittel) oder Freizeitdienstleistungen (z. B. Bahn- oder Flugtickets, Konzertkarten) • Wett- und Lotteriedienstleistungen • Waren, die nach Ihren Angaben angefertigt wurden und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind • Ton- oder Datenträger, die von Ihnen entsiegelt wurden Klärt zuerst gemeinsam alle neuen Begriffe. Nehmt dazu ein Lexikon oder Online-Lexikon zu Hilfe: gleichzeitige körperliche Anwesenheit, Vertragspartner, Dienstleistung … Haben folgende Konsumentinnen und Konsumenten das Recht auf einen Rücktritt vom Geschäft? Was meinst du? Kreuze an. Dann vergleicht miteinander. Ja Nein Adrian bestellt telefonisch bei einer Teleshopping-Bestellhotline einen Hometrainer. x Simone kauft in der Trafik ein Lotterielos. x David hat bei einem Versandhändler eine Blue-Ray gekauft, geöffnet und entsiegelt. Frau Mayer hat Konzertkarten im Internet gekauft. Milan hat sich, ohne viel nachzudenken, im Internet auf einer „Teste dich“-Website registriert und ist damit einen Vertrag eingegangen. Noch am selben Tag bemerkt er, welcher Irrtum ihm hier unterlaufen ist. Frau Hofer hat sich im Internet auf einer „Teste dich“-Website registriert und ist einen Vertrag eingegangen. Nach acht Tagen kommt die erste Zahlungsaufforderung. Tipp Eine Frist ist ein vorgegebener Zeitpunkt, zu dem etwas erledigt sein muss. Tipp Entsiegeln bedeutet hier „öffnen“. 5 6 53 Lesen Sprachbuch 92, 93 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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